Künftig sollen auch Menschen, die unter einer Vormundschaft stehen, das Recht haben, zu wählen. Ein Gesetzentwurf, der vor Kurzem im Ministerrat angenommen wurde, sieht entsprechende Änderungen am Wahlgesetz vor. Eine weitere Anpassung betrifft die Logos der Parteien, die nun auf dem Wahlzettel abgebildet werden sollen.
Diese Gesetzesänderungen stehen im Zeichen der Inklusion und sind auch so im „Plan national de la mise en oeuvre de la Convention relative aux droits des personnes handicapées“ (PAN 2019-2024) der Regierung vorgesehen. Damit soll auch Menschen mit einer Beeinträchtigung die Möglichkeit zugestanden werden, am demokratischen Prozess teilzunehmen. Das betrifft auch Personen, die sich unter einer „Tutelle“ befinden und die derzeit per Gesetz von den Wahlen ausgeschlossen sind.
Das soll sich nun ändern und die Betroffenen sollen künftig ebenso zur Wahlurne schreiten können wie andere wahlberechtigte Bürger auch. Der Gesetzentwurf, den Premierminister Xavier Bettel (DP) mittlerweile im Parlament eingebracht hat, gesteht ihnen dieses Recht zu und räumt dabei auch die Möglichkeit ein, dass sie von einer anderen Person in die Wahlkabine begleitet werden.
Damit sich die Teilnahme an Wahlen möglichst barrierefrei gestaltet, soll zudem künftig auf dem Wahlzettel neben dem Namen auch das Logo der Parteien abgebildet werden – sofern diese über eines verfügen. Damit soll es Menschen mit einer mentalen Beeinträchtigung vereinfacht werden, unter den politischen Parteien jene zu identifizieren, die sie unterstützen möchten. Die Abbildung der Parteilogos auf dem Wahlzettel ist nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nur bei den Parlaments- und den Europawahlen vorgesehen.
Bei den Kommunalwahlen ist das nicht der Fall, da laut den Autoren des Gesetzestextes nicht zwangsläufig alle Parteien, die bei Gemeindewahlen antreten, über ein Logo verfügen. Zudem würde sich die Darstellung von Logos nur in Gemeinden im Proporzsystem aufdrängen, da die Kandidaten sich nur dort auf offiziellen Listen zur Wahl stellen. Bei den Europawahlen sollen denn auch lediglich die Logos der nationalen Parteien und nicht die ihrer europäischen Mutterorganisationen abgebildet werden.
An dritter Stelle soll mit diesem Gesetzentwurf das Wahlgesetz dahingehend abgeändert werden, dass für Bürger künftig die Möglichkeit besteht, eine Liste jener Beschwerden zu erhalten, die im Zuge der Aufstellung der Wählerlisten eingereicht wurden. Wann der Entwurf im Parlament verabschiedet wird, ist derzeit noch unklar. Zunächst muss sich die zuständige Kommission damit befassen. Es ist aber davon auszugehen, dass all diese Änderungen noch vor den Nationalwahlen am 8. Oktober in Kraft treten. (GS)