Wie kann es sein, dass Ärzte weiter praktizieren dürfen, obwohl sie in einem anderen Land ihre Approbation verloren haben? Eine internationale Recherche deckt systematische Missstände bei der Kontrolle von Berufsverboten in der Medizin auf. Auch Luxemburg ist betroffen.

Ein unangemessenes und mit der Berufsethik eines Arztes unvereinbares Fehlverhalten: So beschrieb das Tribunal der britischen Ärztekammer den Mediziner Eric Turgis im Jahr 2022. „Das Gericht war der Ansicht, dass die Streichung des Namens von Dr. Eric Turgis aus dem Ärzteregister die einzige Sanktion sei, die der Schwere des Fehlverhaltens gerecht wird“, heißt es weiter im Urteil des „Medical Practitioners Tribunal Service“ in Manchester, das in Großbritannien auf Geheiß des „General Medical Council“ (GMC) über den Entzug von Approbationen befindet.

Der Arzt praktizierte ab 2015 in einer Privatklinik im Herzen Londons. Doch auch nach seinem Berufsverbot in Großbritannien bleibt er in Luxemburg und in der Schweiz als Arzt aktiv und anerkannt – bis heute. Sein Name steht im „Registre Ordinal“ des „Collège Médical“. Das Kollegium, das sich aus Ärzten, Zahnärzten und Apothekern zusammensetzt, berät die Politik, wacht aber auch über die Einhaltung berufsethischer Regeln. Dr. Eric Turgis betreibt demnach gemeinsam mit einem Kollegen eine Praxis als Allgemeinmediziner im Norden des Landes.

Die Vorwürfe, die zu seinem Berufsverbot in Großbritannien führten, wiegen schwer: Eric Turgis soll eine Patientin, die sich wegen Stress und Erschöpfung in eine Privatklinik in London begab, konsequent falsch behandelt haben. Dadurch habe er ihre Situation verschlechtert und in gesundheitliche Gefahr gebracht, so das Urteil des GMC. Anstatt eine fundierte Diagnose zu erstellen, verschrieb er ihr demnach etwa teure Bluttests und eine Hormonbehandlung, was bei der Patientin zusätzlich zu einer Schilddrüsenüberfunktion führte.

Verboten, und doch anerkannt

Stutzig macht zudem, dass Eric Turgis zwar über eine Registrierung in Großbritannien verfügte, aber nicht über eine Erlaubnis, als Arzt zu praktizieren. Denn dazu reichten seine Fortbildungen nicht aus. Er durfte demnach lediglich Patienten medizinisch beraten. Laut dem GMC hätte er der Patientin also legal gar keine Medikamente verschreiben dürfen.

Das Collège Médical verfügt nicht über die nötigen Mittel, um von disziplinarischen Entscheidungen im Ausland gegen dort eingeschriebene Professionelle Kenntnis zu haben.“Luxemburger Ärztekammer 

Zum Problem der nicht vorhandenen Approbation kommt in diesem Fall noch die Frage des medizinischen Verständnisses. Seine Fehlbehandlung lag nämlich mutmaßlich nicht unbedingt an mangelndem Fachwissen, sondern an seinem Glauben an die sogenannte „funktionale Medizin“ …