Sogenannte Einliegerwohnungen könnten eine Maßnahme zur Schaffung von erschwinglichem Wohnraum sein. Doch umgesetzt wird das Konzept in Luxemburg nur selten. Zumeist scheitert es an den Gemeinden, am Geld und an der Mentalität der Hausbesitzer.

10.000 bis 20.000 Euro: So viel zahlt der Staat einem Hausbesitzer, wenn er in seinem Eigenheim eine sogenannte Einliegerwohnung einrichtet. Die Idee hinter der 2023 eingeführten Förderung: Ortschaften dichter besiedeln und mehr, im besten Fall erschwinglichen, Wohnraum schaffen.

Für die Besitzer von Einfamilienhäusern könnte das Konzept eine Möglichkeit sein, ungenutzte Räume zu beleben – und nicht zuletzt durch die Vermietung Geld zu verdienen. Wohnungssuchende wiederum erhalten so vielleicht eine Wohnung, die sie auf dem normalen Immobilienmarkt nie finden würden. Theoretisch also eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Theoretisch.

Denn in der Praxis wird das Konzept des „Logement intégré“ nur selten umgesetzt. In diesem Jahr wurden beim zuständigen Wohnungsbauministerium bisher lediglich 31 Anträge für eine entsprechende Förderung gestellt. Davon ausbezahlt wurden nur vier. Und das trotz der aktuellen Immobilien- und Baukrise.

Da stellt sich die Frage, wieso in Luxemburg nicht mehr auf Einliegerwohnungen zurückgegriffen wird. Eine Antwort darauf findet sich bei den Gemeinden, von denen einige solche Wohnungen in ihren Bebauungsplänen verbieten. Doch auch die Hauseigentümer scheuen das Konzept an sich, wie der Architekt Jean-Claude Welter im Gespräch mit Reporter.lu sagt. Hierzulande gelte noch vermehrt das Prinzip „My home ist my castle“, so Jean-Claude Welter.

Verwaltungsgericht kippt Escher Verbot

Rein rechtlich steht einer Einliegerwohnung nur wenig im Weg. Sie unterliegt lediglich ein paar Bedingungen: Die Wohnung benötigt einen eigenen externen Hauseingang oder einen separaten Zugang innerhalb des Hauses, zum Beispiel in einem Treppenhaus. Außerdem müssen Küche, Bade- und Schlafzimmer sowie Stellplätze vorhanden sein. Zudem darf die Einliegerwohnung nicht größer sein als die Hauptwohnung. Und der Besitzer der Einliegerwohnung muss in der Hauptwohnung leben.

Durch dieses Urteil bricht uns kein Zacken aus der Krone.“Meris Sehovic (Déi Gréng), Schöffe in Esch

Die meisten Luxemburger Gemeinden sehen ein solches Wohnmodell denn auch in ihren Bebauungsplänen vor. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen ersichtlich wird, was die Gründe einer Kommune sein können, Einliegerwohnungen skeptisch gegenüberzustehen. So gesehen in Esch/Alzette …