Die Corona-Pandemie gilt zwar offiziell noch nicht als beendet, doch sollen bald die letzten größeren Einschränkungen aufgehoben werden: die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Altenheimen sowie die Isolation bei einer Infektion. Das hat die Regierung Ende vergangener Woche beschlossen. Mittlerweile liegt der Entwurf für das neue Covid-Gesetz dem Parlament vor.
Das Virus zirkuliere zwar weiterhin, jedoch sei die Anzahl an täglichen Infektionen vergleichsweise niedrig und schwere Krankheitsverläufe selten, heißt es im Gesetzentwurf. Weniger aggressive Virusvarianten sowie eine hohe Immunität in der Bevölkerung – aufgrund von Impfung und wiederholten Infektionen – seien die Ursachen. Anfang vergangener Woche hätten sich 22 Personen mit einer Covid-Infektion im Krankenhaus befunden, drei davon auf der Intensivstation. Jedoch seien nicht zwangsläufig Beschwerden aufgrund der Infektion die Ursache für den Klinikaufenthalt, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs unterstrichen.
Die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem seien demnach sehr gering. Todesfälle in Zusammenhang mit einer Covid-Infektion gebe es zwar auch weiterhin – in der letzten Februarwoche etwa insgesamt fünf. Jedoch seien dies in allen Fällen Personen sehr hohen Alters und mit multiplen Erkrankungen gewesen, betonen die Autoren des Gesetzestextes. Die Krise befinde sich an einem Punkt, der es erlaube, einen Teil der noch bestehenden Maßnahmen aufzuheben, so das generelle Fazit.
Das soll etwa die Isolation betreffen, deren Dauer aktuell noch vier Tage beträgt. Künftig müssen sich Personen, die sich infiziert haben, demnach nicht mehr isolieren. Ihnen wird aber angeraten, sich regelmäßig zu testen und den Kontakt mit gesundheitlich schwachen Menschen zu meiden. Ebenfalls aufgehoben wird die derzeit noch gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen. Jedoch wird im Gesetzentwurf weiterhin empfohlen, unter bestimmten Umständen eine Maske zu tragen, um sich zu schützen. Ein solches Maskentragen soll dem Gesetz nach denn auch nicht gegen das Vermummungsverbot verstoßen.
Wegfallen wird auch das Reporting, bei dem die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie die Reiseunternehmen verpflichtet sind, Informationen zu festgestellten Infektionsfällen zu übermitteln. In Kraft bleiben hingegen die Bestimmungen in Zusammenhang mit der Impfung und den Covid-Zertifikaten. Dies bis Ende des Jahrs beziehungsweise so lange, wie die entsprechenden EU-Verordnungen gelten.
Das neue Covid-Gesetz dürfte zeitnah im Parlament zur Abstimmung gebracht werden. Es soll spätestens am 1. April in Kraft treten. Das derzeitige Gesetz, das seit Oktober gilt, läuft nämlich am 31. März aus. (GS)