Da die Zahl an Ausbildungsplätzen für Schüler durch die Pandemie einzubrechen drohte, erhielten Unternehmen einen außerordentlichen Zuschuss für jeden eingestellten Auszubildenden. Das Ministerium hat die Förderung angepasst und um ein weiteres Schuljahr verlängert.
Erst im Dezember verabschiedete das Parlament ein Hilfspaket für Unternehmen, die trotz der Krise Ausbildungsplätze anbieten. Da bis Juni rund 450 Anträge auf finanzielle Unterstützung gestellt wurden, bewertet das Bildungsministerium die Maßnahme als erfolgreich. Dieser Erfolg soll nun laut Beschluss des Kabinetts in angepasster Form um ein Jahr verlängert werden. Grund sind die andauernden finanziellen Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen seit Beginn der Pandemie zu kämpfen haben.
Nur neue Verträge werden berücksichtigt
Laut dem Gesetzentwurf wird der Umfang der finanziellen Unterstützung allerdings reduziert. Für jeden Auszubildenden, den Arbeitgeber seit dem 16. April eingestellt haben, erhalten sie eine einmalige Unterstützung von 1.500 Euro. Handelt es sich dabei um einen Schüler, dessen Arbeitsverhältnis vom vorherigen Arbeitgeber frühzeitig gekündigt wurde und der deswegen einen neuen Ausbildungsplatz sucht, soll die Unterstützung auf 5.000 Euro erhöht werden.
Im vergangenen Schuljahr erhielten Arbeitgeber noch eine Unterstützung von 3.000 Euro. Für Praktika, die noch vor dem 15. Juli 2020 begonnen haben und somit nur zum Teil in die Zeit des Lockdowns fielen, lag der Betrag bei 1.500 Euro. Zusätzlich konnte die Hilfe um den gleichen Betrag erhöht werden, falls das Unternehmen durchschnittlich mehr Ausbildungsplätze anbot als in den vergangenen drei Jahren. Im jetzigen Gesetzentwurf wurde diese zusätzliche Unterstützung allerdings gestrichen. Somit sei der Text „zukunftsorientierter“, da lediglich neue Verträge berücksichtigt würden, schreibt das Ministerium in der Begründung des Entwurfes.
3,7 Millionen Euro für Unternehmen
Durch diese Änderung soll auch die Prozedur für Antragsteller vereinfacht werden. Demnach werden die Verträge der ehemaligen Auszubildenden als Nachweis für den Antrag nicht mehr benötigt. Somit gelten für die Unternehmen nur zwei Kriterien, um die Prämie zu erhalten. Zum einen müssen sie von ihrer Berufskammer als Ausbildungsstätte anerkannt sein und zum anderen müssen die Auszubildenden bis zum Ende der Probezeit eingestellt werden. Insgesamt schätzt das Ministerium, dass die überarbeitete Förderung 3,7 Millionen Euro kosten wird.
Um die Suche nach einem Ausbildungsplatz zu erleichtern, hat das Bildungsministerium eine weitere Maßnahme für das nächste Jahr verlängert. Laut dem Gesetzentwurf muss ein Unternehmen einen Ausbildungsvertrag erst am 30. November einreichen. Dieses Stichdatum soll somit bereits zum zweiten Mal um einen Monat nach hinten verschoben werden.
Beide Gesetzentwürfe wurden erst kürzlich im Parlament eingereicht und werden wohl erst nach den Sommerferien verabschiedet.