Mit dem Wegfallen der Residenzklausel für nicht-luxemburgische Bürger wird es bei den Gemeindewahlen im kommenden Jahr 68.173 potenzielle Wähler mehr geben: 36.068 Männer und 32.105 Frauen. Diese Zahlen nennt Familien- und Integrationsministerin Corinne Cahen (DP) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des LSAP-Abgeordneten Dan Biancalana.
Die Zahlen rühren daher, dass bei den Kommunalwahlen 2023 die Kriterien, um sich als ausländischer Einwohner an den Wahlen zu beteiligen, ändern. Die bisherige Residenzklausel, nach der Nicht-Luxemburger dafür mindestens fünf Jahre im Großherzogtum leben mussten, fällt nämlich weg. Nun reicht es aus, wenn sie, wie Luxemburger auch, mindestens 55 Tage vor dem Wahltermin in den Wählerlisten eingetragen sind. Zuvor betrug diese Frist 87 Tage.
Anders als bei Luxemburger Staatsbürgern geschieht der Eintrag in die Wählerlisten aber nicht automatisch – bei einem Umzug oder beim Erreichen des 18. Lebensalters –, sondern die Interessierten müssen dies aktiv beantragen. Diese Möglichkeit hat eben nun auch die von der Ministerin genannte Zahl an Personen, obwohl diese weniger als fünf Jahre im Großherzogtum leben. Tragen sie sich in die Wählerlisten ein, gilt auch für sie die Wahlpflicht.
Die neue Regelung betrifft sowohl EU-Bürger als auch solche aus Drittstaaten. Und dabei haben sie nicht nur die Möglichkeit zu wählen, sondern sie können sich auch selbst als Kandidat zur Wahl stellen. Bedingung dafür ist aber, dass sie mindestens sechs Monate in ihrer Gemeinde angemeldet sind.
Die Abschaffung der Residenzklausel wurde im Juli dieses Jahres mehrheitlich vom Parlament verabschiedet, lediglich die ADR-Abgeordneten stimmten dagegen. Bei den Gemeindewahlen 2017 war durch die Klausel 75.226 Personen das Wahlrecht verwehrt geblieben, wie Ministerin Corinne Cahen bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs erklärt hatte. Damals hätten sich denn auch nur 22,8 Prozent der wahlberechtigten ausländischen Einwohner in die Wählerlisten eingetragen.
Die Klausel stellte eine Ausnahme vom EU-Recht dar: Luxemburg war noch der einzige Mitgliedstaat, der an einer solchen festhielt. Für die Europawahlen war die entsprechende Klausel – zwei Jahre im Land wohnen – bereits 2013 abgeschafft worden. Bei den Parlamentswahlen jedoch ist sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht nach wie vor ausschließlich Luxemburger Staatsbürgern vorbehalten. (GS)