Erstmals muss sich ein Mitarbeiter der Notrufzentrale wegen des Vorwurfs der unterlassenen Hilfeleistung vor Gericht verantworten. Hintergrund ist ein Notruf, auf den kein Rettungseinsatz folgte. Wenige Tage später wurde die Anruferin tot in ihrer Wohnung gefunden.
Manchmal entscheiden wenige Augenblicke über den Ausgang eines Schicksals. Am Abend des 29. Februar 2024 sollen es genau 99 Sekunden gewesen sein. So lange dauerte der Anruf einer Frau bei der Notrufzentrale. Als das Gespräch endete, rückte kein Rettungswagen aus, keine Sirene ertönte. Stattdessen blieb nur das monotone Freizeichen in der Leitung.
Die Anruferin wurde vier Tage später tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Die 41-Jährige starb an den Folgen einer selbst verabreichten Mischung aus Beruhigungsmitteln und Antidepressiva. Nun muss das Gericht klären, ob es strafbar war, keinen Rettungswagen zu schicken.
Auf der Anklagebank sitzt der Mitarbeiter des „Corps grand-ducal d’incendie et de secours“ (CGDIS), der den Anruf entgegengenommen hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft Andy D. unterlassene Hilfeleistung vor.
„Pourquoi vous téléphonez ici?“
Der erste Prozesstag beginnt inmitten einer Hitzewelle. In dem kleinen Gerichtssaal steigen die Temperaturen schnell an, die Luft wird stickig, Fenster lassen sich keine öffnen. Richter und Anwälte schwitzen unter ihren schwarzen Roben. Der Angeklagte trägt ein rosa Poloshirt und kurze Hosen. Im Saal sitzen auch die Eltern der Verstorbenen.
Bevor die Aufnahme des Notrufs abgespielt wird, tritt Andy D. vor das Richterpult. Die Hände hinter dem Rücken verschränkt, hört der 39-Jährige zu, als seine Stimme aus den Lautsprechern erklingt: „112 hei, Moien.“
Et maintenant, vous croyez que l’ambulance, ça va aider?“CGDIS-Mitarbeiter laut Notruf-Aufnahme
Am anderen Ende der Leitung meldet sich eine Frau. Sie spricht langsam, ihre Atmung wirkt schwerfällig. Zunächst nennt sie ihren Namen und ihre Adresse. Dann fragt Andy D.: „C’est quoi le problème?“ Die Frau erklärt, sie habe zu viele Medikamente eingenommen. Auf Nachfrage nennt sie Antidepressiva und Beruhigungsmittel. Sie erzählt außerdem, bereits vier Suizidversuche hinter sich zu haben.
„Pourquoi vous téléphonez ici?“, entgegnet der Mitarbeiter des Notrufs. Die Frau antwortet zurückhaltend und entschuldigt sich dafür, den Notruf in Anspruch zu nehmen. Auf die Frage, ob es ihr schlecht gehe, antwortet sie: „Si je continue comme ça, je vais mal terminer ma soirée.“
„Et maintenant, vous croyez que l’ambulance, ça va aider?“, fragt Andy D. Er wirkt gereizt. Die Frau sagt schließlich, sie werde versuchen, ihren Psychiater zu erreichen. Andy D. erkundigt sich noch einmal nach ihrer Postleitzahl. Die Anruferin betont erneut, sie wolle niemanden stören; der Notruf habe sicher Wichtigeres zu tun. Wenige Augenblicke später legt Andy D. auf.
„Ich erkenne mich nicht wieder“
„Wie geht es Ihnen, wenn Sie das hören?“, unterbricht die vorsitzende Richterin die Stille im Gerichtssaal. „Ich erkenne mich nicht wieder“, antwortet Andy D. Sein Tonfall sei nicht angemessen gewesen. Er führt ihn auf eine „Déformation professionnelle“ zurück …
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