Der Prozess, in dem sich ein Mitarbeiter der Notrufzentrale wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten musste, wird keine Fortsetzung erhalten. Da weder der angeklagte Angestellte des „Corps grand-ducal d’incendie et de secours“ (CGDIS) noch die Staatsanwaltschaft in Berufung gingen, ist das Urteil aus erster Instanz rechtskräftig. Das berichtet „Radio 100,7“ am Montag mit Verweis auf eine entsprechende Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft.
Mitte Juli hatte das Bezirksgericht Luxemburg den heute 39-jährigen Mann verurteilt, jedoch eine sogenannte „Suspension du prononcé“ ausgesprochen. Durch diese Maßnahme stellt ein Gericht zwar die Schuld eines Angeklagten fest, sieht jedoch ausdrücklich – unter der Voraussetzung, dass der Verurteilte sich drei Jahre lang nichts zu Schulden kommen lässt – von einer Strafe ab …
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