Das Parlament hat am Mittwoch eine Lücke bei den Corona-Hilfen geschlossen: Selbstständige können nun von einer einmaligen Direkthilfe profitieren. Einigen Abgeordneten geht das nicht weit genug. Sie fordern einen dauerhaften Hilfsmechanismus für Freiberufler, ähnlich der Kurzarbeit.

Selbstständige Unternehmer blieben bei den geltenden Corona-Unterstützungen bisher außen vor. Denn das im Dezember verabschiedete Hilfspaket der Regierung sah keine Direkthilfen für Freiberufler vor. Zwar konnten Gastronomen und Fitnessstudio-Betreiber beispielsweise laufende Kosten geltend machen und bekamen pro Mitarbeiter bis zu 1.250 Euro Unterstützung.

Bereits im Mai des vergangenen Jahres konnten Selbstständige von einer einmaligen Direkthilfe in Höhe von 2.500 Euro profitieren. Lediglich Künstler und Selbstständige in Gesundheitsberufen waren damals von der Einmalzahlung ausgenommen.

Am Mittwochabend wurde im Parlament eine neue Direkthilfe für Selbstständige einstimmig angenommen. Die Einmalzahlung ist nach dem besteuerten Einkommen gestaffelt und beläuft sich entweder auf 3.000, 3.500 oder 4.000 Euro. Die Regierung rechnet mit Ausgaben von 15 Millionen Euro.

Obergrenze bleibt bestehen

Von der Hilfe ausgenommen sind Personen, deren Einkommen zweieinhalbmal über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Ein Punkt, der unter anderem von der Handwerkskammer, der Handelskammer sowie Vertretern der CSV kritisiert wurde. Sie forderten, die Obergrenze aufzuheben.

Mittelstandsminister Lex Delles (DP) entgegnete, dass es nicht Sinn des Gesetzes sei, Personen zu entschädigen, die über ein Jahreseinkommen von mehreren Hunderttausend Euro verfügen. „Es geht bei diesen Hilfen darum, jene Selbstständigen mit den niedrigsten Einkommen direkt zu unterstützen, weil sie am meisten unter der Pandemie leiden“, so der Minister am Mittwoch im Parlament.

Die Arbeitnehmerkammer ihrerseits begrüßte hingegen, dass diesmal auch Freiberufler von den Hilfen profitieren können, deren Einkommen ein Drittel des Mindestlohns beträgt.

Auch Hilfe für Gesundheitsberufe

Anders als bei den vorherigen Direktzahlungen an Selbstständige können diesmal auch Freiberufler aus den Gesundheitsberufen von den Hilfen profitieren, wie etwa Psychologen, Bewegungstherapeuten und Masseure. Die Einmalzahlung ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wer die Hilfe beantragen will, muss einen Sozialversicherungsnachweis sowie einen Nachweis über die geleisteten Sozialabgaben beim Mittelstandsministerium einreichen. Außerdem müssen Selbstständige eidesstattlich versichern, dass sie Einkommensverluste aufgrund der Pandemie erlitten haben. Sie müssen ebenfalls offenlegen, von welchen anderen Hilfen sie bereits profitiert haben.

Dauerhafter Mechanismus gefordert

Sowohl Mitglieder der Opposition, wie etwa der CSV-Abgeordnete Marc Spautz, als auch Mitglieder der Mehrheitsparteien, wie etwa die liberale Abgeordnete Carole Hartmann, forderten die Einführung einer geregelten staatlichen Unterstützung für Freiberufler. Wenn einer spezifischen Gruppe von Selbstständigen die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagt werde, sollten diese von einer monatlichen Unterstützung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns profitieren können. Das fordert etwa Marc Spautz in einem Entschließungsantrag.

Der zuständige Minister Lex Delles ließ die Kritik einiger Abgeordneter nicht gelten, die Hilfen würden zu langsam ausbezahlt. Momentan liege eine Bearbeitungsdauer von maximal zwei Wochen zwischen dem Eingang eines Antrags und der Auszahlung. Am Freitag ging das entsprechende Formular für die neue Direkthilfe online.

Insgesamt wurden 269 Millionen Euro an Hilfen ausbezahlt, meldete das Ministerium am Freitag. Die Hilfen für Selbstständige vom vergangenen Mai beliefen sich auf 4,2 Millionen Euro, dies bei 1.670 Anträgen.