Die Wohnungsbaustrategie der neuen Regierung setzt zunehmend auf Gemeinden und auf vergünstigte Mietwohnungen, um das Angebot der öffentlichen Hand zu steigern. REPORTER erklärt, welche weiteren Maßnahmen die Wohnungsbauministerin die nächsten Jahre beschäftigen werden.

Erschwinglicher Wohnraum schaffen

  • Es sollen mehr Mietwohnungen her: Der Verkauf von Wohnungen der öffentlichen Hand soll künftig auf Ausnahmefälle beschränkt werden. In der Liste der vom Staat bezuschussten Wohnungen, die gegenwärtig in Planung sind und unterhalb des Marktpreises angeboten werden, fällt auf: Ganze 51 Prozent der 11.197 aufgelisteten Wohnungen sollen verkauft werden. Dieses Angebot hilft nur Menschen, die über genügend Eigenkapital für einen Kauf verfügen. Das soll sich nun ändern. Neu ist die Idee nicht: Wohnungsbauministerin Maggy Nagel (DP) wollte den Anteil der Mietwohnungen bereits deutlich steigern, zu einem wahrhaftigen Paradigmenwechsel kam es jedoch nie.
  • Eine klare Definition von „erschwinglichem Wohnraum“: Geplant ist ein Gesetz, das genaue Preisangaben festhält. Das ist längst überfällig: Gegenwärtig bieten unterschiedliche Akteure Wohnungen unterhalb des Marktpreises an, doch die Preisberechnungsmodelle sind nicht einheitlich.
  • Reform der Wohnungsbauhilfen: Die Wohnungsbauhilfen sollen dahingehend überarbeitet werden, dass sie mehr Menschen erreichen.
  • Der Staat und die Gemeinden sollen ihre Grundstücke nicht mehr an den Meistbietenden verkaufen: Diese Maßnahme wurde bereits vereinzelt von der Vorgängerregierung angewandt, um zu verhindern, dass der Staat zu steigenden Immobilienpreise beiträgt.
  • Die Vermittlungsgebühr der Immobilienmakler soll nicht mehr ausschließlich vom Mieter getragen werden. Diese Forderung wurde im Wahlkampf öfters thematisiert, weil diese Kosten angesichts der hohen Mietpreise deutliche Zusatzausgaben für den Mieter bedeuten. Das gilt besonders für Haushalte mit geringem Einkommen.

Das Angebot erhöhen

  • Die Gründung eines staatlichen Ausschusses, der Grundstücke erwerben soll: Generell sind über 90 Prozent des verfügbaren Baulandes in privatem Besitz – damit auf diesen Grundstücken gebaut werden kann, sollen diese über einen staatlichen Fonds aufgekauft werden. Verkäufern sollen der Deal dank steuerlicher Vorteile schmackhaft gemacht werden.
  • Die Grundstücke im Besitz der öffentlichen Hand sollen so schnell wie möglich bebaut werden: In einer Studie des „Observatoire de l’habitat“ war 2017 die Rede von 213 Hektar Bauland, die sich im Besitz der Gemeinden oder des Staates befinden.

Eindämmung der Spekulation

  • Die Reform der Grundsteuer soll vorangetrieben werden. Diese Steuer fließt in die Gemeindekassen, ihre Berechnungsmethode entspricht aber nicht der heutigen Realität – das Gesetz stammt von 1936. Die Steuer ist deshalb zu niedrig angesetzt. Durch eine höhere Steuer soll es teurer werden, Bauland brach liegen zu lassen. und auch die Spekulation gemindert werden. Bereits 2013 stand die Reform im Koalitionsabkommen, sie sei aber zu komplex gewesen, um kurzfristig umgesetzt zu werden.
  • Eine verbesserte Preistransparenz der Mietwohnungspreise soll die Spekulation eindämmen.

Neue Wohnformen

  • Wohngemeinschaften sollen durch eine Überarbeitung des Mietgesetzes vereinfacht werden.
  • Intergenerationnelles Wohnen soll gefördert werden, die Anzahl von Studentenwohnungen erhöht werden.

Weitere Maßnahmen

Folgende Ideen sind noch nicht eindeutig entschieden und sollen auf ihre Machbarkeit geprüft werden:

  • Eine Erhöhung der Wohnungsbaudichte: Angesichts der beschränkten Verfügbarkeit von Grundstücken soll geprüft werden, ob in dafür geeigneten Gebieten eine höhere Anzahl an Wohnungen pro Parzelle und zunehmend Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Dies würde es parallel ermöglichen, Grünflächen zu erhalten.
  • Die Nutzung von unbebauten Grundstücken soll analysiert werden – diese sollen vom Staat für einen bestimmten Zeitraum gepachtet werden, um dort Mietwohnungen zu errichten. Denkbar ist der Bau von schnell zu errichtenden „modularen“ Wohnungen, ein Konzept das die Agence immobilière sociale (AIS) jüngst ausgearbeitet und vorgestellt hat.
  • Die Gründung eines Bürgerfonds soll es Bürgern ermöglichen, Geld anzulegen und der Vorfinanzierung großer Bauprojekte der öffentlichen Hand zu dienen. Die öffentliche Hand hätte größere Investitionssummen zur Verfügung – der Bürger würde im Gegenzug eine garantierte, aber bescheidene Rendite erhalten.
  • Ausbau des Steuerkredits: Aktuell werden pro Person 20.000 Euro von den Eintragungsgebühren („frais d’enregistrement“) gutgeschrieben, wenn es um den beim Erwerb des Eigenheim geht. Dieser Steuerkredit könnte je nach Anzahl der Kinder nach oben angepasst werden. Familien würden so beim Erstkauf bevorzugt werden.

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