Das Leben besteht aus unterschiedlichen Etappen. Einige davon kann man durch zivile Zeremonien offiziell machen. Doch je nach Land gibt es unterschiedliche Vorgaben für Hochzeiten, eingetragene Partnerschaften, Beerdigungen. Ein Überblick.

Deutschland

In Luxemburg ist eine standesamtliche Trauung Pflicht für alle, die heiraten wollen. Die kirchliche Hochzeit ist optional und kann erst nach der standesamtlichen Zeremonie erfolgen. In Deutschland ist das anders. Dort gab es zwar auch ein Verbot, die kirchliche Trauung der standesamtlichen Zeremonie vorzuziehen – diese Regelung wurde allerdings im Jahr 2009 aufgehoben. Eine kirchliche Hochzeit oder standesamtliche Trauung im Vorfeld oder danach, hat allerdings keine rechtliche Wirkung.

Die Aufhebung dieses Verbots hat ein Problem mit sich gebracht: Die Angst von Früh- beziehungsweise Kinderehen. Die Organisation „Terre des Femmes“ machte darauf aufmerksam, dass durch die Aufhebung des Verbots junge Frauen kirchlich verheiratet wurden und die zivile Eheschließung nach dem Erreichen ihrer Volljährigkeit nachgeholt wird.

Im Juli 2017 wurde das Gesetz aus diesem Grund noch einmal angepasst. Eine „der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung zweier Personen“, darf nicht vollzogen werden, wenn eine der Personen jünger als 18 Jahre ist.

In Deutschland kann die Gesetzeslage bei Bestattungen je nach Bundesland variieren. Wie auch in Luxemburg werden Gräber in Deutschland in der Regel für eine gewisse Zeit gepachtet. Zu einem Grab auf dem Friedhof gibt es mittlerweile auch alternative Bestattungsmöglichkeiten. Eine Wald- oder Baumbestattung oder Seebestattung, ist nur in Verbindung mit einer Kremation möglich.

In Deutschland ist es – wie in Luxemburg – verboten, die Urne mit der Asche des Verstorbenen zu Hause aufzubewahren. In Deutschland bildet lediglich das Bundesland Bremen eine Ausnahme: Seit Januar 2015 darf dort unter bestimmten Bedingungen die Asche auf dem Privatgrundstück oder öffentlichen Flächen verstreut werden.

Frankreich

Wie in Luxemburg findet die offizielle Trauung in Frankreich auch auf dem Standesamt der Heimatgemeinde einer der zwei Partner statt. Auch dort ist eine religiöse oder freie Zeremonie optional, aber keine Pflicht. Rechtlich hat sie keine Wirkung. Seit 1999 ist in Frankreich auch die eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) möglich. In Luxemburg gibt es diese Option seit 2004. Alles, was das Paar dafür tun muss, ist ein Formular in der Gemeinde ausfüllen – eine Zeremonie ist nicht vorgesehen.

In Europa sind gleichgeschlechtliche Ehen in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und Großbritannien (Nordirland ausgeschlossen) erlaubt. Sie werden auf dem Standesamt abgeschlossen. Wer sich zusätzlich eine persönlichere Trauung wünscht, kann eine freie Zeremonie planen. In Luxemburg ist die gleichgeschlechtliche Ehe seit 2015 gesetzlich erlaubt. Damals wurde das erste homosexuelle Paar in Differdingen getraut.

Bis zum Jahr 2008 mussten in Frankreich die beiden Partner ein sogenanntes „Certificat prénuptial“ beim Standesamt einreichen – ein medizinisches Zertifikat.

In Frankreich durften Angehörige des Verstorbenen die Urne mit den Aschen bis 2008 zu Hause aufbewahren. Auch das Verstreuen der Asche im öffentlichen Raum oder im privaten Garten ist untersagt. Wer eine Urne vor 2008 mit nach Hause genommen hat, darf diese aber auch weiterhin aufbewahren.

Anders als in Luxemburg oder Deutschland ist es in Frankreich möglich, einen Sarg oder eine Urne auf einem Privatgrundstück beizusetzen. Dafür brauchen die Angehörigen einerseits die Genehmigung der Gemeinde, andererseits muss man außerhalb des Ballungsraums wohnen, sowie eine Genehmigung eines Hydrogeologen (Wasseranalytiker) beantragen.

Belgien

In Belgien gilt ähnliches Recht wie in Luxemburg: Wer sich kirchlich trauen will, kann das tun – möglich ist das allerdings erst nach der standesamtlichen Trauung.

Auch für Beerdigungen oder Feuerbestattungen gelten die gleichen Regeln wie in Luxemburg. Wer nicht auf einem Friedhof bestattet werden will, kann sich auch verbrennen lassen und seine Asche entweder beisetzen lassen (beispielsweise in einem Waldfriedhof) oder verstreuen lassen.

In Belgien wurde außerdem 2013 für den Raum Brüssel eine Anordnung gestimmt, dass Angehörige den Leichnam in ein Leichentuch einwickeln und bestatten oder verbrennen können. Dieser Brauch ist vor allem bei Muslimen gängig. Das Problem: Die Anordnung wurde zwar gestimmt aber nie richtig umgesetzt. Erst diesen Januar sollte es soweit sein.