Nicht jeder definiert sich als Mann oder Frau. Deshalb wird über eine dritte Option im Personenstandsregister diskutiert. Ein Gesetz gibt es bis heute nicht – eine Person, die diese Option jetzt in ihren Dokumenten stehen hat, allerdings schon.
Die Gesellschaft ist bis heute offiziell in zwei Geschlechter eingeteilt. Ob bei einer Hotelbuchung, einem Behördengang oder dem Ausfüllen eines offiziellen Formulars: Es muss zwischen „männlich“ und „weiblich“ gewählt werden. Einige Menschen finden in diesem binären System aber gar nicht statt. Sie wollen oder können ihre Identität nicht an einem Geschlecht festmachen, werden aber immer wieder dazu angehalten.
Einer Person ist es jetzt gelungen, ihr Geschlecht im Personenstandsregister nicht als „männlich“ oder „weiblich“, sondern als „indéterminé“ eintragen zu lassen. Auch die Stadt Luxemburg hat daraufhin in einem Dokument der besagten Person beim Geschlecht nicht mehr „weiblich“ oder „männlich“ eingetragen, sondern lediglich ein „I“ für „indéterminé“. Das Dokument des Bürgeramtes der Stadt liegt REPORTER vor.
Für die betroffene Person, die anonym bleiben will, war es ein großer Erfolg. Ein Schritt in die Richtung von mehr Gleichberechtigung. Dennoch ist dieser Eintrag außergewöhnlich, weil es in Luxemburg noch gar keine Gesetzgebung für eine solche dritte Option in Luxemburg gibt.
Noch immer kein allgemeines Recht
Eine Erklärung dafür gibt es aber: Beim Justizministerium nachgefragt, heißt es, dass man sich auf den Eintrag im Personenstandsregister des Herkunftslandes bezogen habe. Weil die Person aus Deutschland komme und es dort eine dritte Option im Personenstandsregister gibt, habe man diese Angaben für die Dokumente in Luxemburg übernommen …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!