Kreuzimpfungen stellen die Behörden beim digitalen Impfzertifikat vor ein Problem. Denn das Dokument kann keine zwei unterschiedlichen Impfstoffe anzeigen. Das Ministerium sieht jedoch keine rechtlichen Bedenken und verweist auf den einheitlichen EU-Rahmen.

Seit rund einem Monat besteht in Luxemburg die Möglichkeit einer Kreuzimpfung. Personen, die eine Erstimpfung mit dem Wirkstoff von AstraZeneca erhalten haben und bei denen die Zweitimpfung noch aussteht, können seitdem selbst entscheiden, ob sie beim zweiten Termin einen mRNA-Impfstoff bevorzugen. In der Praxis stehen dafür die Impfstoffe von Moderna und von BioNTech-Pfizer zur Verfügung.

Hintergrund der Entscheidung, den Weg für Kreuzimpfungen in Luxemburg frei zu machen, war unter anderem ein Gutachten des „Conseil Supérieur des Maladies Infectieuses“ (CSMI). Das Expertengremium hatte sich bereits Mitte Juni ausdrücklich für eine Kreuzimpfung nach einer ersten Impfung mit AstraZeneca ausgesprochen. So deuten erste Studien aus Spanien und Großbritannien darauf hin, dass eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Wirkstoff eine stärkere Immunantwort auslöst und demnach einen besseren Schutz gegen eine Infektion bietet, als eine Zweifach-Impfung mit AstraZeneca.

Kreuzimpfung nicht ersichtlich

Nach Informationen von Reporter.lu stellt die Kreuzimpfung das Gesundheitsministerium jedoch vor ein technisches Problem. Denn das digitale Impfzertifikat kann nur einen Impfstoff anzeigen. Demnach wird bei einer Zweitimpfung mit einem mRNA-Wirkstoff ausschließlich dieser angezeigt. Es ist also anhand des Zertifikats nicht ersichtlich, ob Personen regulär zweimal mit dem gleichen Impfstoff geimpft wurden oder ob sie eine Kreuzimpfung erhalten haben.

Da einige Länder, wie etwa Malta, eine Kreuzimpfung nicht anerkennen, stellt sich die Frage, ob diese bei der Einreise überhaupt ersichtlich sei. Unklar ist auch, wie sich die Vereinigten Staaten zu Kreuzimpfungen positionieren werden, denn dort steht die Entscheidung über deren Anerkennung noch aus.

Keine rechtlichen Bedenken

Auf Nachfrage von Reporter.lu bestätigt das Gesundheitsministerium, dass nur ein Impfstoff auf dem digitalen Impfpass angezeigt wird. Eine Sprecherin von Ministerin Paulette Lenert (LSAP) verweist bei der Begründung auf die EU: „Das Impfzertifikat ist auf EU-Ebene normiert und kann nur die Zweitdosis anzeigen.“ Deshalb sei es nicht möglich, zwei verschiedene Impfstoffe anzugeben, so die Sprecherin. Sie betont, dass auch andere EU-Länder dies bei Kreuzimpfungen so handhaben würden.

Rechtliche Bedenken, dass durch das alleinige Anzeigen der letzten Dosis ein falscher Eindruck vermittelt werden könnte, hat man indes keine. Das Ministerium ist in diesem Zusammenhang kategorisch und erklärt: „Luxemburg hält sich an jegliche Regelung, die auf EU-Ebene derzeit in Kraft ist.“