Unbezahlte Unterhaltsleistungen tragen zur Armutsgefährdung von Alleinerzieher-Familien bei. Dabei könnte es einfacher gehen: Eine zwischengeschaltete Behörde könnte automatisch die festgelegten Ansprüche auszahlen und auch wieder einfordern.

Anna Fischer ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Der Vater ihres fünfjährigen Sohnes zahlt keinen Unterhalt. Er hat das Kind nie anerkannt, offiziell hat er nichts mit dem Kind zu tun. Der Vater ihrer zweijährigen Tochter hingegen zahlt jeden Monat 250 Euro, das haben beide Elternteile unter sich so abgemacht.

Zufrieden ist die Mutter mit dieser Situation nicht. Der Vater verdiene 2.000 Euro mehr als sie und habe sogar angedroht, ab Herbst die Zahlungen ganz einzustellen. Wenn es so weit kommt, möchte die alleinerziehende Mutter den Unterhalt gerichtlich einfordern.

So wie Anna geht es auch anderen Müttern und Vätern. Sie bekommen keine Unterhaltsleistungen vom Ex-Partner, obwohl sie den Großteil der Erziehung und somit auch der Kosten übernommen haben. „Wir haben immer wieder Fälle von ausstehenden Unterhaltsleistungen“, sagt Martine Bretz von Femmes en détresse.

Armutsrisiko steigt weiter an

Wie viele es genau sind, ist schwer festzustellen. Statistiken gibt es nicht. In Frankreich geht man von einer Zahl zwischen 20 und 40 Prozent aus. „Ich könnte mir vorstellen, dass die Dunkelziffer in Luxemburg auch relativ hoch ist“, sagt der Ombudsman für die Rechte der Kinder, René Schlechter. Der Fonds National de Solidarité (FNS) fängt zwar theoretisch die Fälle auf, die ihre Forderungen gerichtlich nicht durchsetzen konnten und sich in einer schwierigen ökonomischen Situation befinden. Aber auch mit dieser Maßnahme werden längst nicht alle Betroffenen erreicht …