Aus einem langwierigen Prozess wurde ein schnelles Verfahren: Seit bald einem Jahr können Menschen in Luxemburg einfach ihren Namen und ihr Geschlecht ändern. Das ist vor allem für Trans- und Intersexuelle eine Erleichterung. Ein Überblick darüber, was sich seitdem alles getan hat.
Jan Berlo musste gut zehn Monate warten, bis er seinen neuen Personalausweis in den Händen hielt – und sich endlich offiziell auch Jan Berlo nennen durfte. Seinen Mädchen-Vornamen war er damit los. Doch die Prozedur, die er durchlaufen hat, war eine langwierige. Eine Sprechstunde beim Psychologen und ein medizinisches Gutachten waren Voraussetzung, bevor er seinen Antrag für die Veränderung des Geschlechtseintrags und des Namens einreichen konnte. Es war schließlich ein Richter, der entschied, dass Jan Geschlecht und Namen ändern durfte.
Diese komplizierte Prozedur wurde im Sommer 2018 vereinfacht. „Wir wollen den Druck herausnehmen. Wir wollen, dass die gesamte Prozedur schnell und unkompliziert abläuft“, sagte Justizminister Felix Braz (Déi Gréng), als er den Gesetzentwurf im Jahr 2017 vorstellte. In Kraft getreten ist der Text im Herbst vergangenen Jahres – und seitdem hat sich für die Betroffenen einiges geändert.
Sie müssen keine Behandlungen mehr machen, kein ärztliches Attest vorweisen. Das ist bereits wichtig für alle, die sich keiner Geschlechtsumwandlung unterziehen wollen. Wer sich demnach eher als Mann oder als Frau fühlt, kann das entsprechend ändern lassen. Die Person muss nicht mehr medizinisch beweisen müssen, dass sie dem einen oder dem anderen Geschlecht zugehört. Sie wird von offizieller Seite auch nicht mehr stigmatisiert, nicht mehr als „krank“ angesehen. Auch sind es nicht mehr Richter, die darüber entscheiden, ob eine Person Geschlecht und Namen ändern darf. Es reicht lediglich eine begründete Anfrage beim Justizministerium.
Von vier auf 38 Anfragen
Seit September 2018 sind beim Justizministerium 38 Anfragen für eine Änderung des Geschlechts und des Namens im Personenregister eingegangen. 28 davon wurden bisher stattgegeben. Wie es aus dem Justizministerium auf Nachfrage heißt, sei aber keine der Anträge abgelehnt worden. Die anderen Anfragen seien aktuell noch in Bearbeitung und müssten vervollständigt werden.
Heute dauert kann ein vollständiges Dossier innerhalb von drei Wochen bearbeitet sein. Maximal werden zwei bis drei Monate berechnet.
Geschlechts- und Namensänderung werden gleichzeitig stattgegeben, so dass die Person nur einen Antrag einreichen muss. Wie es aus dem zuständigen Ministerium heißt, sei es nicht möglich, bei dieser Prozedur nur den Vornamen zu ändern. Diese Anfrage würde in einen anderen Aufgabenbereich des Ministeriums fallen („droit commun en matière de changement de nom et de prénom“).
Die Zahl der Anträge ist seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes deutlich gestiegen. In einem Artikel des „Luxemburger Wort“ von 2017 heißt es, dass im Jahr 2014 lediglich fünf Personen einen Antrag zur Geschlechts- und Namensänderung gestellt haben, im Jahr 2015 sollen es vier gewesen sein.
Auch Minderjährige können seit Inkrafttreten des Gesetzes einfacher Geschlecht und Namen ändern. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen dazu einen Antrag beim Justizministerium einreichen. Sollte ein Teil nicht damit einverstanden sein, kann ein Richter die Entscheidung fällen. In dem Fall wird die Prozedur aber wieder langwieriger.