Mehr als zehn Jahre lang wurde in Hesperingen ein Schwimmbad ohne die nötigen Genehmigungen betrieben. Erst jetzt musste es schließen. Der Fall zeigt, wie fahrlässig Gemeinden mit dem Umweltrecht umgehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Kein blaues Wasser, sondern schnöde Bretter bilden derzeit die Oberfläche des einstigen Schwimmbads des „Hesper Beach Club“. Wo sonst Kinder den Sommer genossen, stehen nun Gartenmöbel. Der Pool ist geschlossen. Und soll es auch bleiben. Eine Petition, die die Wiedereröffnung fordert, sammelte zwar bereits in der ersten Juniwoche mehr als 500 Unterschriften. Allerdings vergebens.

Die Hesperinger Bürgermeisterin Diane Adehm (CSV) erklärte in der Gemeinderatssitzung vom 8. Juni, dass das Kinder-Schwimmbad zumindest in diesem Jahr nicht mehr öffnen werde. Ob es im nächsten Jahr der Fall sein wird, ist noch nicht sicher. Der Grund: Die Gemeinde hat über ein Jahrzehnt das Schwimmbad ohne die nötigen Genehmigungen betrieben und muss nun Umbauarbeiten planen, um überhaupt die Möglichkeit zu erhalten, es weiter zu nutzen. Das „Tageblatt“ berichtete zuerst darüber.

Nur durch Zufall ist der Gemeinde der Fehler überhaupt aufgefallen. „Wir haben uns als Schöffenrat auch extrem erschrocken, als wir das entdeckt haben“, sagte Diane Adehm in der Ratssitzung. Die Verfehlungen gehen unter anderem auf einen der beiden Beamten zurück, der in den Betrugsfall verwickelt war, der die Gemeinde 2019 erschütterte – sowie auch auf jenen Unternehmer, der in dem entsprechenden Gerichtsprozess ebenfalls verurteilt wurde. Doch es stellt sich hier auch die Frage, wie die politisch Verantwortlichen über Jahre das Umweltrecht missachten konnten und warum die Verwaltungen nicht einschritten.

Ein Schwimmbad ohne Genehmigung

Rückblick: Bereits seit 2009 konnte man von Juni bis Ende August den Sommer im Schwimmbad im Hesperinger Park verbringen. Als Bademeister wurden dafür vom Jugendtreff der Gemeinde jedes Jahr Studenten gesucht. Doch vor einem Jahr teilte der Jugendtreff dem Schöffenrat mit, dass man künftig diese Aufgabe nicht mehr übernehmen wolle. Daraufhin fragte die Gemeinde bei der Gewerbeaufsicht nach, welche Bedingungen ein Bademeister erfüllen muss.

Dabei wird zwischen öffentlichen Bädern und Campingplätzen oder etwa Hotelschwimmbädern unterschieden. Bei Ersteren müsste der Bademeister auch dafür ausgebildet sein, während für Letztere ein Erste-Hilfe-Diplom reicht. Im Falle von Hesperingen sei allerdings nicht klar, unter welche Bestimmungen das Schwimmbad fallen würde. Die „Inspection du travail et des mines“ (ITM) riet den Gemeindebeamten deshalb, die Betriebsgenehmigung zu prüfen, auf der dies vermerkt sei. Erst dann fiel auf, dass die Gemeinde eine solche Genehmigung überhaupt nicht besitzt.

Ich habe damals mehrmals beim zuständigen Beamten nachgefragt, ob wir alle Genehmigungen für das neue Schwimmbad hätten. Mir wurde stets versichert, dass alles in Ordnung sei.“Marc Lies (CSV), ehemaliger Bürgermeister

Die Recherchen der Beamten offenbarten sogar noch weitere rechtliche Probleme. Nur für den Sommer 2009 fanden sie die nötige Erlaubnis des Wasserwirtschaftsamts und jene der Umweltverwaltung. Danach konnten sie nur noch eine Billigung des Wasserwirtschaftsamts bis zum Jahr 2014 finden. Das heißt: Spätestens ab dem Sommer 2015 wurde das Schwimmbad ohne jegliche Genehmigungen betrieben. Dabei hätten nicht später als 2018 bereits die Alarmglocken beim Gemeinderat schrillen müssen …