Ende Juni musste sich am Bezirksgericht Luxemburg ein Mitarbeiter der Notrufzentrale wegen des Vorwurfs der unterlassenen Hilfeleistung vor Gericht verantworten. Der 39-Jährige hatte im Februar 2024 nach dem Notruf einer Frau keinen Rettungswagen entsandt. Vier Tage später wurde die 41-Jährige tot aufgefunden. Die Richter der 23. Strafkammer befanden den Angeklagten jetzt am Dienstag für schuldig. Eine Strafe verhängten sie jedoch nicht. Stattdessen sprachen sie eine „Suspension du prononcé“ aus.

Diese Maßnahme sieht vor, dass zwar die Schuld des Angeklagten festgestellt wird, das Gericht jedoch zunächst von der Verhängung einer Strafe absieht. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass der Beschuldigte sich in den kommenden drei Jahren nichts zuschulden kommen lässt. Andernfalls kann nachträglich eine Strafe ausgesprochen werden.

Im Mittelpunkt dieses Verfahrens stand, wie Reporter.lu berichtete, ein Notruf vom Abend des 29. Februar 2024. Eine 41-jährige Frau hatte über die Nummer 112 angerufen und dem CGDIS-Mitarbeiter Andy D. mitgeteilt, dass sie zu viele Medikamente eingenommen habe. Auf Nachfrage erklärte sie, es habe sich um eine Mischung aus Beruhigungsmitteln und Antidepressiva gehandelt. Zudem berichtete sie von mehreren früheren Suizidversuchen und sagte, sie werde den Abend möglicherweise „schlecht beenden“ …