Drei Jahre auf Bewährung wegen Falschaussage: Das Urteil gegen Ex-Polizeichef Pierre Reuland im zweiten Bommeleeër-Prozess lässt aufhorchen. Denn die Begründung der Richter zeigt, warum sie von einer bewussten Vertuschung der Affäre ausgehen.
In einer endlos erscheinenden Affäre ist es zunächst nur ein weiteres Kapitel – doch eines mit erheblicher Sprengkraft: das Urteil im sogenannten „Bommeleeër-bis-Prozess“. Denn dieses Urteil hat eine politische und institutionelle Tragweite. Immerhin hat nach Auffassung der Richter ein hochrangiges Mitglied des Luxemburger Sicherheitsapparats die Aufklärung der Bommeleeër-Attentate aus den 1980er Jahren vorsätzlich behindert. Das geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervor, die Reporter.lu vorliegt.
Die Rede ist vom früheren Polizeigeneraldirektor Pierre Reuland (2001-2008), der als Zeuge im ersten Bommeleeër-Prozess unter Eid gelogen haben soll. In jenem Verfahren mussten sich die beiden ehemaligen Mitglieder der „Brigade mobile de la gendarmerie“ (BMG), Marc Scheer (70) und Jos Wilmes (68), ab Februar 2013 als mutmaßliche Attentäter vor einer Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg verantworten.
Da sich mehrere Zeugen, darunter Pierre Reuland, mit ihren Aussagen vor Gericht selbst verdächtig gemacht hatten, wurde der Prozess im Juli 2014 nach 177 Verhandlungstagen ausgesetzt. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen ein.
Sechs Angeklagte, ein Schuldspruch
Diese Ermittlungen führten Ende 2025 eben zum Bommeleeër-bis-Prozess, in dem sich sechs Angeklagte wegen Falschaussagen, ebenfalls vor einer Kriminalkammer, verantworten mussten. Die ehemaligen Gendarmerie-Offiziere Aloyse Harpes (97), Pierre Reuland (68), Armand Schockweiler (70) und Guy Stebens (66) sowie das frühere BMG-Mitglied Marcel Weydert (68) und der ehemalige „Sûreté“-Ermittler Guillaume Büchler (76) sollen laut Anklage mehr über die Anschlagsserie gewusst haben, als sie während des Hauptprozesses zugegeben hatten.
Am Ende verurteilte das Gericht am 26. Februar dieses Jahres aber nur Pierre Reuland wegen Falschaussagen zu einer Haftstrafe von drei Jahren auf Bewährung und einer Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro. Was genau die Richter dazu bewog, das geht aus der mehr als 300-seitigen schriftlichen Urteilsbegründung vor, die mittlerweile vorliegt.
Il (Pierre Reuland) entendait manifestement signaler aux enquêteurs qu’ils ne résoudraient jamais l’enquête, l’auteur étant une personne trop importante.“Urteil vom 26. Februar 2026
Pierre Reuland soll nämlich nicht in Bezug auf eine Belanglosigkeit gelogen haben. Die Richter sind vielmehr überzeugt, dass der ehemalige Polizeichef über Informationen zur Identität der Attentäter verfügt, diese aber bewusst vor der Kriminalkammer zurückgehalten hat …
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