Es bleibt dabei: Die zeitweilige Suspendierung des Chirurgen Philippe Wilmes hat weiterhin Bestand. Das Verwaltungsgericht lehnte am Freitag im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens seinen Antrag auf Aufhebung des entsprechenden Erlasses von Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) ab. Sein Anwalt bedauert das Urteil und hofft auf eine andere Entscheidung im Hauptverfahren. Der Orthopäde steht bekanntlich im Verdacht, Kreuzbandoperationen an gesunden Knien vorgenommen zu haben – was er vehement bestreitet.

Bis das Hauptverfahren in diesem Fall vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird, können aber noch Monate vergehen. Daher versprachen sich der Arzt und sein Anwalt François Prum ein schnelles Urteil zu ihren Gunsten im Zuge eines „Référé“-Verfahrens, in dem es nur um die Aufhebung der Suspendierung ging. Das Gericht aber kam dabei zu anderen Schlüssen als die Kläger, wie aus dem Urteil hervorgeht, das Reporter.lu vorliegt.

Die zuständige Richterin betrachtet etwa die temporäre Suspendierung eben nicht als definitive Maßnahme, sondern als zeitlich begrenzte Schutzmaßnahme im Fall einer möglichen unmittelbaren Gefahr für Patienten, solange die Vorwürfe durch eine medizinische Expertise geprüft werden. Diese Prozedur wurde bekanntlich in die Wege geleitet und soll bis April mit den Gutachten von drei medizinischen Sachverständigen abgeschlossen sein. Das hatte die Gesundheitsministerin im zuständigen parlamentarischen Ausschuss erklärt.

Die Richterin erkennt auch an, dass Philippe Wilmes durch die Entscheidung der Ministerin ein finanzieller Schaden entstanden sei, erklärt diesbezüglich aber auch, dass dies nur einen Teil seiner Aktivitäten, nämlich chirurgische Eingriffe, betreffe, während er aber weiterhin von Patienten konsultiert werden dürfe. Zudem sei dieser finanzielle Schaden nicht ausschließlich auf den Erlass der Ministerin zurückzuführen, denn hätten ja auch die „Hôpitaux Robert Schuman“ (HRS) den Chirurgen suspendiert …