Die Pläne zur strikten Trennung von Parlaments- und Kommunalmandat liegen auf Eis. Trotz früherer Ankündigungen haben sich die Koalitionsparteien gegen eine rasche Umsetzung der lange diskutierten Reform entschieden. Wie CSV und DP eine historische Chance verspielten.
„Le mandat de député est incompatible avec le mandat de bourgmestre ou d’échevin.“ So einfach hätte es sein können. Diese Formulierung stammt aus einem Gesetzesvorschlag der Parlamentsverwaltung, basierend auf einem Text des früheren CSV-Fraktionschefs Marc Spautz. Zwar enthielt dieser nicht den zitierten „Artikel 129Bis“. Doch auch diese Vorlage zeichnete einen Weg auf, wie die Tätigkeit im Parlament faktisch zum Vollzeitmandat werden soll.
Im Oktober 2025 behielt eine Arbeitsgruppe zum Abgeordnetenstatut diesen Vorschlag bei. Den Text verstanden die Autoren jedoch nur als Übergangslösung, während die Arbeiten an einer umfassenden Reform des Statuts fortgesetzt werden sollten. Die Frage der Doppelmandate war wichtig, doch es gab viele weitere Fragen zu klären, so die damalige Devise.
Wie das „Lëtzebuerger Land“ kürzlich berichtete, haben die Regierungsparteien nun die Prioritäten umgekehrt. Die Abschaffung der Doppelmandate wurde also erneut infrage gestellt oder zumindest verschoben. CSV und DP trafen diese Entscheidung laut Informationen von Reporter.lu bereits vor Monaten, was den gesamten Reformprozess des Abgeordnetenstatuts ins Stocken brachte.
Statutenreform in eigener Sache
„Das Abgeordnetenmandat ist kein Teilzeitjob“, sagte Claude Wiseler in seiner ersten Rede als Parlamentspräsident. Seitdem bemüht sich der CSV-Politiker, das Parlament zu modernisieren und die Rolle der Abgeordneten zu stärken. Die Arbeiten an einem neuen Statut für Parlamentarier sind Teil dieser Bemühungen. Sie gestalten sich aber allein schon deshalb schwierig, weil sie den Kern der politischen und finanziellen Interessen von Luxemburgs Volksvertretern betreffen.
Der überarbeitete Text der Parlamentsverwaltung enthielt deshalb auch einige Verbesserungen für Abgeordnete. Neben der Möglichkeit, politischen Urlaub bis zu einem Vollzeitmandat zu erhalten, sollten die Regelungen zu den Übergangsgeldern angepasst werden. Bei einer Wahlniederlage oder einem Rücktritt erhält ein Ex-Abgeordneter drei Monate lang rund 9.000 Euro monatlich. Bei einer erneuten Wahl und einem späteren Ausscheiden aus dem Parlament entfällt jedoch dieses Anrecht.
Wir haben keine einheitliche Position zur Abschaffung der Doppelmandate.“Gilles Baum, DP-Fraktionsvorsitzender
Der neue Vorschlag sah vor, dass Abgeordnete pro Mandatsjahr nach ihrem Ausscheiden einen Monat Übergangsgeld erhalten. Das Gehalt sollte mindestens drei und maximal 24 Monate ausgezahlt werden. Zudem könnten Abgeordnete dies mehrmals beantragen, wobei die Jahre des Mandats nach dem letzten Ausscheiden berücksichtigt werden. Eine längere Übergangsphase soll zudem Ex-Abgeordneten aus dem Privatsektor den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt erleichtern. Aktuell betrifft dies eine klare Minderheit, denn nur sechs von 60 Parlamentariern sind nicht beim Staat oder bei einer vom Staat unmittelbar abhängigen Organisation beschäftigt …
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