Sechs Monate Haft auf Bewährung und 1.000 Euro Geldbuße: So lautet das Strafmaß, das diese Woche am Bezirksgericht Luxemburg gegen eine 56-jährige Autofahrerin und einen 41-jährigen Lkw-Fahrer verhängt wurde. Beide waren in diesem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Hintergrund war ein schwerer Verkehrsunfall im Sommer 2020 im Tunnel Gousselerbierg auf der Autobahn A7, bei dem zwei Personen getötet und drei weitere zum Teil schwer verletzt wurden.
Damals, kurz vor 16 Uhr am 8. Juli 2020, war der Mercedes von Maria O. im Tunnel zum Stillstand gekommen, woraufhin sich binnen Sekunden ein Stau gebildet hatte, auf dessen Ende Sebastian K. mit seinem Lastwagen auffuhr. Zwei Insassen eines Lieferwagens am Stauende, zwei 33-jährige Männer, wurden dabei so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle verstarben. Drei Passagiere anderer Fahrzeuge, darunter die neunjährige Tochter von Maria O., kamen zum Teil schwer verletzt ins Krankenhaus.
Fünf Jahre später drehte sich in diesem Prozess alles um die Frage, wie es zu dem Unfall kommen konnte – und wer dafür die Verantwortung trägt. Maria O. erklärte vor Gericht, der Mercedes, mit dem sie nicht vertraut war, da er ihrem Sohn gehörte, sei ohne ihr Zutun immer langsamer geworden …
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