Fünf Jahre nach einem tödlichen Unfall in einem Autobahntunnel sitzen eine Frau und ein Lkw-Fahrer auf der Anklagebank. Neben der Klärung ihrer Schuld geht es im Prozess auch um die Frage, ob bessere Sicherheitssysteme den Unfall hätten verhindern können.

In Autobahntunneln gilt eine überhöhte Geschwindigkeit als die größte Gefahr. Auf engstem Raum kann ein Kontrollverlust schwerwiegende Folgen haben. Doch am 8. Juli 2020 war es im Tunnel Gousselerbierg auf der Autobahn A6 anders. Es war der Stillstand, der zu einem Unfall führte, der zwei Menschen das Leben kostete.

Als gegen 15:45 Uhr ein Auto auf der rechten Spur stehenblieb, dauerte es weniger als 40 Sekunden, bis das Unglück seinen Lauf nahm. Während auf der Überholspur ein Fahrzeug nach dem anderen vorbeifuhr, bildete sich hinter dem stehenden Mercedes ein Stau. Zunächst blieb ein Transporter stehen, dann folgte ein Lastwagen. Kurz darauf stoppte ein weiterer Lieferwagen. Die Szene entwickelte sich so in wenigen Sekunden zur kritischen Gefahrensituation.

Ein sich nähernder Lkw-Fahrer sah das Stauende nicht und fuhr mit geschätzten 85 km/h ungebremst auf. Die beiden Insassen des Lieferwagens, zwei 33-jährige Männer, waren auf der Stelle tot. Drei weitere Personen wurden teils schwer verletzt, darunter auch die neunjährige Tochter der Mercedes-Fahrerin.

Zwei Angeklagte, zwei Haltungen

Fünf Jahre später soll nun die juristische Aufarbeitung des Unfalls ihr Ende finden. Anfang Oktober mussten sich die heute 56-jährige Frau, die damals am Steuer des Mercedes saß, und der 45-jährige Lastwagenfahrer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Maria O. und Sebastian K. wird vorgeworfen, durch ihr Fehlverhalten den Unfall verursacht zu haben.

Die Haltung der beiden Angeklagten zu den Geschehnissen könnte nicht unterschiedlicher sein. Sebastian K. entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen, Maria O. nicht. Er gibt seine Schuld zu, sie macht einen technischen Fehler des eigenen Fahrzeugs für alles verantwortlich.

Die Verteidigung sieht aber auch andere Akteure in der Verantwortung. So warfen die Strafverteidiger im Zuge der Ermittlungen die Frage auf, ob die Autobahnüberwachungsbehörde CITA den Unfall nicht hätte verhindern können – und einer von ihnen reichte auch eine entsprechende Klage gegen den Staat ein. Ein anderer prangerte mutmaßliche Fehler eines Sachverständigen an, der den stehengebliebenen Mercedes untersucht hatte …