Ende Juli wurde bekannt, dass die Luxemburger Finanzaufsicht eine Strafe von rund fünf Millionen Euro gegen die „Spuerkeess“ verhängt hatte. Offiziell bezog sich die Sanktion nicht explizit auf die Caritas-Affäre, doch es war unzweifelhaft, dass die bemängelten Kontrollmechanismen gerade bei den verdächtigen Geldüberweisungen der Wohlfahrtsorganisation ins Ausland versagt hatten. Seitdem wird in politischen Kreisen darüber diskutiert, wer wann von der Geldstrafe Kenntnis hatte. Die Regierung nennt dazu nun weitere Details.

Wie Reporter.lu berichtete, hatte die „Commission de surveillance du secteur financier“ (CSSF) die Strafe in Höhe von 4,969 Millionen Euro bereits am 2. Mai ausgesprochen. Weil die „Banque et Caisse d’Epargne de l‘Etat“ (BCEE) aber noch Einspruch dagegen eingelegt hatte, wurde die Sanktion zu diesem Zeitpunkt noch nicht öffentlich gemacht. Finanzminister Gilles Roth (CSV) wurde aber noch am selben Tag mündlich vom staatlichen Kommissar bei der Bank informiert, wie er jetzt in Antworten auf drei parlamentarische Anfragen erklärt.

Besagte Anfragen hatten LSAP, Déi Gréng und Déi Lénk an die Regierung gerichtet, nachdem die Sanktion bekannt geworden war. Damit war nämlich auch klar, dass die BCEE-Vertreter bei ihrer Befragung im Caritas-Sonderausschuss am 5. Mai den Abgeordneten nichts von Verfehlungen der Bank gesagt hatten, obwohl sie zu dem Zeitpunkt bereits wussten, dass die Finanzaufsicht zu einer anderen Schlussfolgerung gekommen war …