Zehn Jahre nach dem Abgasskandal um den Autokonzern Volkswagen beschäftigt der Fall noch immer die Gerichte. Mittlerweile liegt auch in Luxemburg eine erste Verurteilung vor: VW muss einen Luxemburger Kunden entschädigen – zumindest ansatzweise.

Der Diesel-Abgasskandal hat die Luxemburger Rechtsprechung erreicht. Mehr als zehn Jahre nachdem bekannt wurde, dass Millionen Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns mit einer illegalen Abschaltsoftware versehen waren, urteilte jetzt hierzulande erstmals ein Zivilgericht über den Fall. Hintergrund ist eine Klage eines Autobesitzers aus Luxemburg. Der Mann hatte 2011 einen Volkswagen Sharan bei einem hiesigen Händler erworben. Der Wagen mit einem Neupreis von 42.000 Euro war mit einem Zwei-Liter-Dieselmotor ausgestattet. Und demnach mit jenem Motor mit der Kennung EA189, der den Skandal 2015 mit auslöste.

Zur Erinnerung: Im Zentrum des VW-Abgasskandals steht eine sogenannte Abschaltsoftware bei der Abgasreinigung. Die Software erkennt durch verschiedene Fahrzeugparameter, etwa die Lenkradstellung, ob ein Fahrzeug sich auf einem Prüfstand befindet. Dabei regelt die Software die Taktung der Abgasrückführung in die Verbrennung. Dadurch ist es möglich, auf dem Prüfstand niedrigere Stickstoffwerte zu erzielen, als dies im Normalbetrieb auf der Straße der Fall ist. Denn dort wurde die Taktung der Abgasrückführung bewusst reduziert oder, wie der Name der Software es vermuten lässt, ganz abgeschaltet.

Im Straßenbetrieb unter Normalbetrieb stießen dadurch Millionen Fahrzeuge weitaus höhere Stickstoffdioxid-Werte aus als bei der Zulassung auf dem Prüfstand. Stickstoffdioxid ist ein Reizgas, das vor allem bei Verbrennungen entsteht. Es reizt die menschlichen Atemwege und kann Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen. Neben Volkswagen waren auch weitere Autobauer 2015 von dem Skandal betroffen. Seitdem beschäftigt der Fall europaweit die Gerichte.

Kläger spricht von unzulässiger Zulassung

So auch in Luxemburg. Der Besitzer des erwähnten Sharan hatte 2018 gegen seinen Luxemburger Händler, den Importeur der Fahrzeuge nach Luxemburg und den Volkswagen-Mutterkonzern, die Volkswagen AG, geklagt und das gleich auf mehreren Punkten. Einerseits auf eine Annullierung des Kaufvertrags, andererseits auf eine finanzielle Entschädigung wegen materiellen und immateriellen Schadens. Jetzt liegt das Urteil in dem Fall vor.

Konkret berief sich der Rechtsbeistand des Kunden vor Gericht auf die Zulassungspapiere seines VW Sharan. Denn durch den Abgasskandal habe das sogenannte „Certificat de conformité“ auch bekannt als „CE-Kennzeichnung“ seine Gültigkeit verloren. Zuständig für die Zulassung des betroffenen Fahrzeugs war das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA). Die Behörde war dabei auch zuständig für die Abgasprüfung auf dem Prüfstand. Da es sich dabei jedoch um manipulierte Werte handele, habe das Zertifikat implizit seine Gültigkeit verloren. Denn die Zulassung sei über die EU-Verordnung 715/2007 geregelt. Und diese schließe explizit aus, dass das Prüfverfahren in welcher Art auch immer manipuliert werden dürfe, so der Anwalt des Klägers.

Im Zentrum des VW-Abgasskandals stand eine Software, die es ermöglichte, auf einem Prüfstand niedrigere Stickstoffwerte zu erzielen als im Normalbetrieb auf der Straße. (Foto: Matt Boitor/Unsplash)

Deshalb liege in diesem Fall eindeutig ein Verstoß gegen die Verbraucherschutzgesetzgebung vor. Spezifisch sei der Verkauf eines Fahrzeugs, das eigentlich keine Zulassung hätte erhalten dürfen, eine unlautere und irreführende Geschäftspraxis. Vor dem Zivilgericht argumentierte der Kunde, dass er im Bewusstsein der vermeintlich falschen Abgaswerte den Wagen nicht gekauft hätte. Denn die zu dieser Zeit angepriesenen positiven Umweltaspekte des Fahrzeugs seien damals maßgeblich für seine Kaufentscheidung gewesen. Sprich: Hätte der Mann gewusst, dass sein Wagen über eine Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung verfügte, hätte er den Wagen nicht gekauft …

Sie wollen weiterlesen?
Sichern sie sich jetzt ihr abo