Journalisten werden auch in Luxemburg häufiger Zielscheibe von Einschüchterungsklagen. Die Justiz ist sich der damit verbundenen Gefahren zunehmend bewusst. Doch letztlich ist die Politik gefordert, die Pressefreiheit wirksam zu schützen. Ein Kommentar.
Stellen Sie sich vor, Sie werden von der Kriminalpolizei vorgeladen, weil Sie Ihren gesetzlich und verfassungsmäßig garantierten Job gemacht haben. So absurd das Szenario klingen mag, so real kann es für Journalisten sein. Zwar sind ein Verhör auf der Polizeiwache oder ein Gerichtsprozess wegen kritischer Berichte keine alltäglichen Vorgänge, und doch: Auch in Luxemburg häufen sich missbräuchliche Klagen gegen Medienhäuser und Journalisten – und ganz konkret gegen Reporter.lu.
Diese Verfahren erweisen sich spätestens dann als missbräuchlich, wenn es vor Gericht um die Substanz geht. Den Klägern geht es nämlich oftmals weniger darum, Recht zu bekommen, als ein Presseorgan einzuschüchtern oder von einer weiteren kritischen Berichterstattung abzuhalten. Im Jargon nennt man sie SLAPP-Klagen – also Gerichtsverfahren, die nicht die Rechtsprechung an sich, sondern letztlich die Verhinderung von Transparenz und einer öffentlichen Debatte zum Ziel haben.
Praktische Gefahr für die Pressefreiheit
Dabei geht es meistens um Vorwürfe der angeblichen Diffamierung oder Verleumdung. Solche Klagen sind an sich nicht das Problem, denn sie beruhen auf rechtsstaatlichen Prinzipien. Auch die Pressefreiheit ist kein absolutes Gut, das sich über andere demokratische Prinzipien hinwegsetzen darf. Auch Journalisten haben Rechte und Pflichten. Zu letzteren gehören etwa der Quellenschutz, die Pflicht zur sorgfältigen Recherche, der Schutz von Minderjährigen oder auch die Wahrung der Unschuldsvermutung. All diesen Prinzipien unterliegen anerkannte Berufsjournalisten per Gesetz sowie per Verhaltenskodex des Presserates.
Selbst wenn sich Journalisten aber pflichtbewusst an alle Regeln halten, schützt sie das in Luxemburg nicht vor einer juristischen Verfolgung. Die Gesetzgebung sieht hierzulande – sei es im Zivil- oder im Strafrecht – keine Mechanismen zum wirksamen Schutz der journalistischen Arbeit vor. Das heißt: In der Praxis haben gewissenhafte Journalisten und Medien zwar gute Chancen, Einschüchterungsklagen vor Gericht abzuwehren. Allerdings müssen sie dafür jedes Mal einiges an Zeit und finanziellen Ressourcen aufwenden. Und allein das droht, die Arbeit von kritischen Journalisten zu behindern und damit die Pressefreiheit faktisch einzuschränken …
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