Die geplante Rentenreform soll auch den öffentlichen Dienst betreffen. Doch für viele Beamten gilt seit 1999 eine Sonderregelung, wonach ihre Renten aus dem Staatsbudget bezahlt werden. Schon heute liegen die Kosten bei knapp einer Milliarde Euro – Tendenz steigend.

Es war ein Zitat, das etwas untergegangen war auf der Pressekonferenz von Martine Deprez Anfang Mai. Vielleicht auch, weil es für viele zu selbstverständlich erschien. „Das Übergangsregime von 1999 bleibt von der Reform unangetastet“, sagte die Ministerin für soziale Sicherheit damals. Gemeint ist damit jene Übergangsregelung für den öffentlichen Dienst, die das Kernstück der Rentenreform von 1998 bildet.

Die Reform führte eine Angleichung zwischen den Rentensystemen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft ein. Allerdings mit einer Übergangsklausel: Jene Beamte, die vor 1999 in den öffentlichen Dienst eintraten, unterliegen weiterhin dem alten Rentensystem, dem sogenannten „Régime de pension spécial transitoire“. Bei der letzten großen Rentenreform im Jahr 2012 ließ die damalige Koalition aus CSV und LSAP diese Sonderregelung unangetastet. Und so soll es auch nach dem Willen der heutigen Regierung bleiben.

Damals wie heute wird diese Entscheidung ähnlich begründet: Es wäre ungerecht, versprochene Leistungen zu kürzen, ohne dass sich die Betroffenen darauf einstellen könnten, heißt es. Umgekehrt sei das Ziel der nun angedachten Reform, dass sich die Menschen mittelfristig auf ihre Wirkung einstellen können. Sprich: Länger arbeiten zu müssen oder weniger Rente zu erhalten.

Bei der generellen politischen Intention, das Rentensystem und dessen Finanzierung für die kommenden Jahre abzusichern, müsste das „Régime transitoire“ aber schon eine Rolle spielen. Denn die langfristige Schieflage im System – und nicht zuletzt die Frage der Rentengerechtigkeit – zeigt sich hier umso offensichtlicher.

Teure Sonderregelung

Zunächst die Fakten: Wer vor 1999 in den öffentlichen Dienst eintrat, für den gilt weiterhin das Pensionsgesetz für Mitglieder des öffentlichen Dienstes aus dem Jahr 1956. Darin ist auch die Berechnungsgrundlage für die Pensionshöhe festgelegt. Anders als bei der allgemeinen Rentenversicherung dient dabei nicht das Durchschnittsgehalt über das gesamte Erwerbsleben als Grundlage, sondern die Gehaltshöhe bei Renteneintritt.

Vereinfacht gesagt: Wird das letzte Gehalt mit 5/6 multipliziert, ergibt sich dadurch die Rentenhöhe. Da man im öffentlichen Dienst gegen Ende seiner beruflichen Laufbahn definitiv und leistungsunabhängig mehr verdient als zu Beginn, war diese Regelung attraktiver als in der allgemeinen Rentenversicherung. Ein Umstand, der seit jeher zu politischen Kontroversen führte. Und nicht zuletzt zur Gründung des „Aktionskomitee für Demokratie und Rentengerechtigkeit“, der heutigen ADR, die lange Zeit als Ein-Thema-Partei eine Angleichung beider Systeme forderte.

Das Übergangsregime war damals politischer Konsens. Aber ein Schwachpunkt ist sicherlich die direkte Abhängigkeit der Finanzierung vom Staatshaushalt.“Mars Di Bartolomeo, LSAP-Abgeordneter und Ex-Minister

Die Reform von 1998 entsprach zwar dieser Forderung, allerdings nicht rückwirkend. Das heißt: Wer seitdem in den öffentlichen Dienst eintritt, für den gilt auch das Durchschnittsgehalt als Grundlage für die Berechnung der Rentenhöhe. Allerdings führte die Reform auch ein Übergangsregime für jene Beamten ein, die ihren Staatsdienst vor 1999 antraten. Ihre Rentenansprüche werden weiterhin – bis heute – auf Grundlage des Gesetzes von 1954 berechnet.

Und diese Sonderregelung wird zunehmend teuer. Zwar sah die Reform von 1998 die Schaffung einer eigenen Reserve für die staatlichen Pensionen vor. Doch dazu kam es in der Praxis nie. Das liegt unter anderem daran, dass auch die staatlichen Renten auf einem umlagefinanzierten System basieren: Finanziert werden die Renten zu gleichen Teilen von den Beschäftigten, also in diesem Fall den Beamten, dem Staat und dem Arbeitgeber, der in diesem Fall wiederum der Staat ist, also das Ministerium für den öffentlichen Dienst. Im Klartext heißt das, dass die Rentenansprüche zum Großteil direkt aus dem Staatshaushalt und demnach aus Steuergeldern bezahlt werden müssen.

Eine Milliarde im Jahr

Das Problem: Das System hat keinerlei Reserven und die Ausgaben übersteigen die Einnahmen seit Jahren. Es ist ein offensichtlicher Punkt, den das Ministerium für den öffentlichen Dienst von Serge Wilmes (CSV) noch Anfang 2024 in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des LSAP-Abgeordneten Mars Di Bartolomeo bestätigte. So beliefen sich die Ausgaben für das Spezialregime im Jahr 2024 auf 1,26 Milliarden Euro. Davon wurden 900 Millionen aus dem Staatshaushalt bezahlt …

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