Wie weit geht die Pressefreiheit? Oder vielmehr: Gilt sie auch bis in alle Ewigkeit? Darum geht es in einem Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Gewerkschaftsboss Jos Nickts und RTL. Das Urteil könnte für die ganze Medienlandschaft richtungsweisend sein.
Jos Nickts will nicht mehr Jos Nickts sein – zumindest nicht öffentlich und wenn es um einen bestimmten Teil seiner Vergangenheit geht. Deshalb klagt der ehemalige Präsident der Briefträgergewerkschaft FSFL seit 2017 vor den Luxemburger Gerichten. Er will dadurch erwirken, dass sein vollständiger Name künftig nicht mehr im Zusammenhang mit der sogenannten „Nickts-Affäre“ genannt wird. Die Richter müssen dabei die grundlegenden Fragen klären: Wie weit geht das öffentliche Interesse? Und wann überwiegt das Recht auf Privatleben gegenüber dem Recht auf freie Meinungsäußerung?
Die besagte Affäre beschäftigte ab dem Jahr 2002 die Luxemburger Öffentlichkeit und die Justiz. Sie sollte als einer der größten Betrugsfälle nach dem Zweiten Weltkrieg in die Kriminalgeschichte des Großherzogtums eingehen.
Dem Präsidenten der „Fédération syndicaliste des facteurs luxembourgeois“ wurde dabei vorgeworfen, Spareinlagen von hunderten Gewerkschaftsmitgliedern veruntreut zu haben. Über Jahre waren rund 560 Millionen Luxemburger Franken aus dem Sparfonds der Gewerkschaft verschwunden. Schnell fiel der Verdacht auf den Präsidenten. Jos Nickts war seit den späten 1980er Jahren alleiniger Verwalter und Zeichnungsberechtigter des betreffenden Fonds.
Im Zuge der Gerichtsverfahren – der erste Prozess fand im Januar 2006 statt – warf die Anklage dem Gewerkschafter unter anderem vor, das Geld für seinen eigenen ausschweifenden Lebensstil genutzt zu haben, etwa für den Kauf einer Finca auf Mallorca und deutscher Luxuslimousinen. 2007 verurteilte das Berufungsgericht den damals 57-Jährigen in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von sechs Jahren, wovon zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Weitere Berichterstattung verhindern
Die Affäre an sich spielt in dem jetzigen Gerichtsverfahren nur indirekt eine Rolle. Vielmehr geht es um die mediale Berichterstattung mehrere Jahre nach den eigentlichen Vorfällen. Im Mittelpunkt steht dabei „RTL“ und dessen Mutterkonzern „CLT-UFA“.
RTL hatte nämlich Anfang 2017 in seiner TV-Sendung „DNA“ in einer eigenen Folge mit dem Titel „Jos Nickts – 1 Täter, 500 Affer, e Milliouneschued“ über die Affäre um die Briefträgergewerkschaft berichtet. Obwohl es im Vorfeld Gespräche zwischen Jos Nickts, seinem Anwalt und dem RTL-Journalisten Guy Weber gegeben habe, wollte der Protagonist sich nicht in der Sendung zu seinem Fall äußern.
Das Urteil wirft viele ganz prinzipielle Fragen auf und es ist eine Behinderung für die Arbeit des Journalisten.“Luc Marteling, RTL-Informationsdirektor
Schriftlich teilte er RTL anschließend mit, dass er die Ausstrahlung der Sendung ablehne. Nach der Ausstrahlung am 22. Januar 2017 versuchte er zunächst, eine Verfügung über das Schnellgericht zu erlassen, die jedoch abgelehnt wurde. In der Folge reichte er Klage beim Zivilgericht ein wegen Verstoßes gegen den Schutz der Privatsphäre. Seine Forderung war unmissverständlich: Künftig sollen sein Name und sein Gesicht nicht mehr im Zusammenhang mit der Affäre veröffentlicht werden. Ausdrücklich bezog er sich dabei nicht auf bereits gesendete Beiträge, sondern auf eine mögliche Berichterstattung in der Zukunft …
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