In der Migrationspolitik setzt die Regierung gezielt Akzente. Dazu gehört eine neue Einrichtung sowie eine andere Arbeitsteilung zwischen Ministerien. Doch die bekannten Missstände der Luxemburger Asylpolitik wurden bisher nicht behoben. Eine Analyse.
Als Ende 2023 das CSV-DP-Kabinett vereidigt wurde, war die Sorge bei den Flüchtlingshelfern groß. Zum einen war die Lage ohnehin angespannt: Das „Office national de l’accueil“ (ONA) drängte zunehmend Geflüchtete aus den Unterkünften, auch wenn sie ein Bleiberecht hatten. Und das, obwohl sie kaum eine Wohnung auf dem Luxemburger Immobilienmarkt finden können. Zudem war noch unter dem scheidenden Außen- und Immigrationsminister Jean Asselborn (LSAP) eine Warteliste für allein reisende männliche Geflüchtete eingeführt worden, wodurch diese nicht mehr in die Strukturen hineingelassen wurden.
Zum anderen erinnerten sich aber auch noch viele Akteure an den ehemaligen Justizminister Luc Frieden (CSV). Der heutige Premier hatte Anfang der 2000er Jahre eine strikte Ausweisungspolitik verfolgt und hatte etwa auch nicht gezögert, Menschen in tunesische Foltergefängnisse abzuschieben. Auch die damalige „Operation Milano“, die sich gegen Geflüchtete aus dem Kosovo und Montenegro richtete, prägte das Image von Luc Frieden als Verfechter einer konservativen „Law-and-Order“-Politik.
Im Koalitionsprogramm von 2023 werden allerdings weitaus sanftere Töne angestimmt. Auffällig ist auch die Neuaufteilung der Kompetenzen in der Immigrationspolitik. Während die „Direction générale de l’immigration“ nun im Ministerium für innere Angelegenheiten von Leon Gloden (CSV) angesiedelt ist, verantwortet Familienminister Max Hahn (DP) die Unterbringung von Flüchtlingen. Allein dadurch lässt sich jedoch noch kein Politikwechsel erkennen.
Die Zahl der erzwungenen Abschiebungen etwa stieg nur leicht von 113 im Jahr 2023 auf 120 in 2024. Dennoch hat sich die Lage der Geflüchteten im Land kaum verbessert. Dabei sind die beiden Minister nicht mit einer „Flüchtlingskrise“ konfrontiert, wie sie die Vorgängerregierung nach 2015 zu bewältigen hatte.
Neue Regierung, neue Ausgangslage
Vergleicht man etwa die letzten verfügbaren Zahlen von November 2024 mit jenen vom Vorjahr, so waren es mit 1.786 Anträgen fast 500 Menschen weniger, die einen Antrag auf internationalen Schutz stellten. Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg hingegen von knapp 20 auf über 24 Prozent. Und auch der Anteil der verweigerten Dossiers, in denen sich Luxemburg für nicht zuständig erklärte, nahm zu – von 17 auf 19 Prozent.
Gleichzeitig sank die Zahl der Fälle, in denen internationaler oder subsidiärer Schutz gewährt wurde, von 55 auf 49 Prozent. In die Höhe schnellten auch die Ausweisungen von sogenannten Dublin-Fällen, also Schutzsuchenden, die bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt hatten. Deren Anzahl stieg von 119 auf 227. Dabei sei angemerkt, dass die Zahl der Personen, die im Rahmen dieser Verfahren von anderen EU-Staaten nach Luxemburg ausgewiesen werden, kaum zunahm – von 39 im Jahr 2023 auf 41 in 2024.
Die Schnellverfahren vermehrten sich indes von 97 im Jahr 2023 auf 128 in 2024 (Stand vom November). Normalerweise dauert die Bearbeitung eines Antrags sechs Monate bis zwei Jahre. Im Schnellverfahren kann es sein, dass der Antragsteller bereits nach einem Monat weiß, ob er in Luxemburg bleiben darf oder nicht. Laut Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, führen die schnelleren Verfahren jedoch auch zu mehr Ungerechtigkeiten …
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