Justiz
Femizid soll nicht ins Strafgesetzbuch
Die Regierung hat nicht vor, Femizid als eigenen Straftatbestand in den „Code pénal“ aufzunehmen. Den zuständigen Ministerinnen zufolge gebe es bereits viele Möglichkeiten zur Strafverfolgung. Zudem könnte so ein Tatbestand gegen die Verfassung verstoßen.

