Nachdem einige Stauseegemeinden eine Gebühr für den Stauseebesuch einführen wollten, lenkt die Regierung nun ein und verspricht, die Kosten zu übernehmen. Doch diese Unterstützung ist an bestimmte Konditionen gebunden. Erste Gemeinden sehen Klärungsbedarf.

Der Staat will nun doch die Kosten, die durch die Corona-Krise bedingten Besucherströme am Stausee entstehen, übernehmen. Dies wurde bekannt, nachdem sowohl die Stauséigemeng als auch die Gemeinde Esch-Sauer bereits ein sogenanntes Taxen-Reglement verabschiedet hatten. Durch die Verordnung wollten die zwei Anliegergemeinden die Kosten, die durch die Besucher anfallen, finanzieren. Der Stauseebesuch wäre demnach kostenpflichtig geworden. Der Grund für den Vorstoß der zwei Gemeinden: Anders als im vergangenen Jahr gab es bis dahin keine Zusage der Ministerien, um sich an den Kosten zu beteiligen.

Nun scheint die Eintrittsgebühr jedoch wieder vom Tisch zu sein. Denn wie die Ministerien für Gesundheit, Landesplanung und Tourismus in einem gemeinsamen Schreiben erklärten, werde der Staat die Kosten für das Reservierungssystem und die Sicherheitsleute an den sechs Stauseestränden nun doch übernehmen. Die Aufgabe der Security-Mitarbeiter besteht laut Schreiben darin, die Einhaltung der in dieser Pandemie weiter geltenden Hygienevorgaben zu überwachen.

Mit dem Verweis auf die Coronavirus-Pandemie und die Kostenübernahme als „mesure exceptionelle et unique dans le cadre de la crise Covid-19“, dürfte wohl vermieden werden, dass man einen Präzedenzfall schafft. So betonte Tourismusminister Lex Delles (DP) noch vor zwei Wochen im Gespräch mit Reporter.lu, dass das Tourismusministerium nicht den Sicherheitsdienst einer Gemeinde finanzieren könne und den einer anderen nicht.

Kostenübernahme unter Vorbehalt

Der Bürgermeister der Gemeinde Esch-Sauer, Marco Schank (CSV), begrüßte im Gespräch mit Reporter.lu seinerseits den Schritt der Regierung die Kosten zu übernehmen. Der Gemeinderat würde wohl am Polizeireglement festhalten, das Taxen-Reglement in der Folge der Regierungsentscheidung jedoch fallen lassen. Und obwohl der Stauseebesuch somit vorerst kostenlos bleiben wird, stellen sich laut Marco Schank noch einige Detail-Fragen.

So findet sich in der offiziellen Mitteilung der Regierung etwa die Formulierung, dass das Sicherheitspersonal nur an Tagen mit hohen Besucherströmen Einlasskontrollen durchführen werde. Und somit auch nur dann die Kosten übernommen werden. Anlässlich einer Videokonferenz mit den betroffenen Gemeinden sei die Regierung indes deutlicher geworden, so Marco Schank: „Uns wurde gesagt, dass man die Kosten für das Sicherheitspersonal erst ab einer Auslastung der Reservierungen von 75 Prozent übernehmen werde. Das stelle ich mir in der Praxis schwierig vor.“ Denn, so Schank weiter, die Sicherheitsdienste müssten mindestens zwei Tage im Voraus beauftragt werden und bei spontanen Buchungen für einen Stauseebesuch komme man so schnell in Zugzwang.

Reservierungen ab Pfingsten

Auch über die Dauer der Hilfen scheint noch Unklarheit zu herrschen. Denn während das Regierungsschreiben die Dauer der Maßnahmen auf die Zeit zwischen dem 15. Mai und dem 15. August begrenzt, sei im Gespräch mit den Gemeinden eine Unterstützung bis zum 1. September in Aussicht gestellt worden, erklärt Marco Schank zum Schluss.

Klarer scheint indes, ab wann man wieder reservieren muss. Denn das Buchungssystem soll bis zum Pfingstwochenende in Betrieb sein. Über die genauen Modalitäten wollen Anfang kommender Woche das „Office régional du tourisme Éislek“ sowie der Naturpark Öewersauer informieren.


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