Roy Reding kann aufatmen. Der ADR-Abgeordnete wurde im Berufungsverfahren um eines seiner Immobiliengeschäfte von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Der Politiker hatte sich unter anderem wegen Betrugs, Dokumentenfälschung und Geldwäsche verantworten müssen. In erster Instanz war er in diesem Zusammenhang noch zu einem Jahr Haft auf Bewährung und 50.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Grundlage des Verfahrens war ein Immobiliengeschäft aus dem Jahre 2016. Damals hatte Roy Reding über eine seiner Firmen ein Apartmenthaus an eine Frau verkauft. Laut Anklage soll er ihr dabei aber nicht mitgeteilt haben, dass er in den Jahren zuvor Räume in dem Haus ohne Genehmigung hatte umbauen lassen …
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