Weil er die Corona-Maßnahmen mit Naziverbrechen verglichen hatte, wurde nun am Bezirksgericht Diekirch ein 34-jähriger Mann zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Der Prozess stellte eine Premiere in Luxemburg dar. Im Zusammenhang mit der Impfgegnerbewegung könnten aber weitere solche Verfahren folgen.

Mit rund 150 ähnlich gelagerten Dossiers seien nämlich die Strafverfolgungsbehörden derzeit befasst, so laut dem „Luxemburger Wort“ ein Ermittler vor Gericht. Nicht alle Fälle würden Nazivergleiche beinhalten, doch würden sich sämtliche Verfahren auf strafrechtlich relevante Aussagen von Impf- und Corona-Maßnahmengegnern beziehen. Erst kürzlich war einem Impfgegner wegen Morddrohungen gegen Politiker der Prozess gemacht worden.

Der Prozess in Diekirch hingegen bezog sich ausschließlich auf die Verleugnung des Holocaust. Artikel 457-3 des Strafgesetzbuchs über die Leugnung, Verharmlosung oder Rechtfertigung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von Kriegsverbrechen oder von Völkermorden war nämlich der einzige Anklagepunkt …