Weil er die Corona-Maßnahmen mit Naziverbrechen verglichen hatte, wurde nun am Bezirksgericht Diekirch ein 34-jähriger Mann zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Der Prozess stellte eine Premiere in Luxemburg dar. Im Zusammenhang mit der Impfgegnerbewegung könnten aber weitere solche Verfahren folgen.

Mit rund 150 ähnlich gelagerten Dossiers seien nämlich die Strafverfolgungsbehörden derzeit befasst, so laut dem „Luxemburger Wort“ ein Ermittler vor Gericht. Nicht alle Fälle würden Nazivergleiche beinhalten, doch würden sich sämtliche Verfahren auf strafrechtlich relevante Aussagen von Impf- und Corona-Maßnahmengegnern beziehen. Erst kürzlich war einem Impfgegner wegen Morddrohungen gegen Politiker der Prozess gemacht worden.

Der Prozess in Diekirch hingegen bezog sich ausschließlich auf die Verleugnung des Holocaust. Artikel 457-3 des Strafgesetzbuchs über die Leugnung, Verharmlosung oder Rechtfertigung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von Kriegsverbrechen oder von Völkermorden war nämlich der einzige Anklagepunkt. Ein Straftatbestand, auf dem bis zu zwei Jahre Haft sowie Geldstrafen bis zu 25.000 Euro stehen.

Konkret wurde dem Angeklagten vorgeworfen, in den sozialen Medien fragwürdige Inhalte veröffentlicht zu haben, die Parallelen zwischen Corona-Maßnahmen und Ereignissen aus der Zeit des Nationalsozialismus herstellten. So verbreitete der Beschuldigte etwa ein Bild vom Tor des Konzentrationslagers Auschwitz, wobei statt des Schriftzugs „Arbeit macht frei“ der Satz „Le Passe sanitaire rend libre“ zu lesen war. Des Weiteren benutzte er als Profilbild einen gelben Judenstern mit der Inschrift „Ungeimpft“.

Bereits Mitte März hatte sich am Bezirksgericht Luxemburg ein Mann wegen ähnlicher Posts in den sozialen Netzwerken verantworten müssen. Auch er hatte unter anderem auf Facebook ein Judenstern-Bild mit dem Schriftzug „Nicht geimpft“ veröffentlicht. Anders als bei dem Fall vor dem Diekircher Gericht blieb die Verharmlosung des Holocaust in diesem Verfahren jedoch nur eine Randnotiz, auch wenn der Beschuldigte offensichtlich Verfechter antisemitischer Verschwörungstheorien ist.

In dem Prozess aber ging es vor allem um Aufruf zum Hass in mehreren Youtube-Videos gegen Grenzgänger sowie gegen verschiedene Personen wegen ihrer politischen Einstellung. Am Ende wurde der 61-Jährige, ein bekannter und vorbestrafter Wiederholungstäter, zu zwei Jahren Gefängnis und 2.500 Euro Geldbuße verurteilt. (GS)