Weil er in mehreren Briefen Premier Xavier Bettel (DP) und Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) bedroht hatte, musste sich am Mittwoch ein 37-jähriger Mann vor Gericht verantworten. Der Impfgegner störte sich an der Corona-Politik der Regierung. Die Schreiben enthielten detaillierte Todesdrohungen – einigen war zudem eine verdächtige Substanz beigefügt.

Die ersten Briefe gingen Mitte Juli 2021 beim Staats- und beim Gesundheitsministerium sowie bei der Gesundheitskasse (CNS) ein. In den Schreiben drohte der anonyme Verfasser mit konkreten Angriffen gegen Xavier Bettel und Paulette Lenert sowie mit Anschlägen auf Impfzentren mit „vielen Opfern“. Dabei nahm er Bezug auf die geltenden Corona-Maßnahmen und warnte die Regierung davor, eine Impfpflicht ins Auge zu fassen.

Neben vielen derben Beleidigungen, darunter homophobe gegen den Premier, schreckte der Briefeschreiber nicht davor zurück, auch die Familien der Politiker zu bedrohen. Die Drohungen wurden von den Behörden ernst genommen, auch weil der Absender einigen ein bräunliches Pulver hinzugefügt hatte, das sich aber als ungefährlich herausstellte.

Während bereits die polizeilichen Ermittlungen liefen, erhielten die Ministerien Anfang Dezember 2021 neue Drohbriefe. Dieses Mal verwies der Verfasser auf die Eskalation der Corona-Demonstrationen, bedrohte auch Stadtbürgermeisterin Lydie Polfer (DP) und wurde um einiges konkreter in seinen Drohungen gegen die Angehörigen von Xavier Bettel und Paulette Lenert.

Einen Tag nach diesen Briefen wurde der Beschuldigte verhaftet. Er war der Kriminalpolizei bei ihren Ermittlungen in den sozialen Medien aufgefallen. Satzbau und Orthografie in seinen dort unter einem Pseudonym verfassten Kommentaren wiesen Überstimmungen mit den Texten in den Drohbriefen auf. Weitere Untersuchungen samt Abgleich von Fingerabdrücken führten schließlich zur Identifizierung des 37-Jährigen, der die Drohungen denn auch zugab.

Vom Richter auf die Schwere seines Handelns aufmerksam gemacht, zeigte sich der Angeklagte vor Gericht reumütig. Er habe sich „dumm“ verhalten und es tue ihm leid. Was genau er mit den Briefen erreichen wollte, konnte er nicht erklären – er habe aber niemandem schaden wollen. Sein Anwalt verwies auf eine schwierige familiäre Situation, in der sich sein Mandant in dieser Phase der Pandemie befunden habe.

Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch einen zweijährige Haftstrafe, die zu Teilen auf Bewährung ausgesetzt werden könne, sowie eine Geldstrafe. Die betroffenen Politiker verzichteten darauf, im Prozess als Zivilpartei aufzutreten und einen Schadenersatz zu fordern. Das Urteil ergeht am 16. Juni. (GS)