Der Piraten-Politiker Daniel Frères hat im Vorfeld der Nationalwahlen 2018 nicht gegen das Parteienfinanzierungsgesetz verstoßen. Das hielt nun ein Gericht fest, indem es den Politiker aus Remich von entsprechenden Vorwürfen freisprach. Grundlage des Verfahrens war eine Sonderausgabe des Magazins „Wow“, die damals gratis im Wahlbezirk Osten verteilt wurde und Werbung für die Piratenpartei und ihren Kandidaten Daniel Frères enthielt.

Die Wahlwerbung bestand aus einer doppelseitigen und einer einseitigen Anzeige, in der für die Piraten sowie Daniel Frères und ihr Engagement für mehr Tierschutz geworben wurde. Juristisch relevant waren die Anzeigen, weil sie vom Herausgeber der Zeitschrift weder der Partei noch Daniel Frères in Rechnung gestellt wurden. Ein solches Vorgehen ist illegal, weil es einen Verstoß gegen das Parteienfinanzierungsgesetz darstellt …