Wenn ein Luxemburger im Ausland einem Verbrechen zum Opfer fiel, waren die hiesigen Strafverfolgungsbehörden bis dato darauf angewiesen, dass die örtliche Justiz dem Fall nachging. Sie selbst hatten ansonsten keine Handhabe. Eine Gesetzesanpassung soll das ändern.
Hintergrund war ein Mord im Oktober 2011 in Brasilien. Damals war ein 71-jähriger Luxemburger auf Hochzeitsreise an der Copacabana von Auftragskillern getötet worden. Den Mord befohlen hatten seine neue Ehefrau und eine Komplizin. Mutmaßliches Motiv: die Erbschaft. Im März 2016 wurden sie in Luxemburg in zweiter Instanz zu 30 beziehungsweise 24 Jahren Haft verurteilt.
Dass den Frauen, beide keine Luxemburger, aber hier wohnhaft, überhaupt im Großherzogtum der Prozess gemacht werden konnte, ist einem juristischen Kunstgriff zu verdanken. Die Luxemburger Behörden erfuhren nämlich nur durch Zufall von der Tötung des Opfers, denn die brasilianische Justiz zeigte wenig Interesse daran, den Fall aufzuklären.
Allein durch die Hypothese, dass die Planung des Mordes im Großherzogtum erfolgte und die Frauen damit hierzulande eine verbrecherische Vereinigung („Association de malfaiteurs“) bildeten, erhielten die Luxemburger Behörden die Möglichkeit zur Strafverfolgung.
Bisher konnte die hiesige Justiz bei einem möglichen Verbrechen im Ausland nämlich nur selbst aktiv werden, wenn es sich beim mutmaßlichen Täter um einen Luxemburger Staatsbürger handelte. Nicht jedoch, wenn der Verdächtige lediglich hierzulande wohnte, und auch nicht, wenn „nur“ das Opfer aus Luxemburg stammte. Dann waren sie auf die Initiative der örtlichen Behörden angewiesen.
Die erwähnte Gesetzesanpassung weitet die territoriale Zuständigkeit nun dahingehend aus, dass die Luxemburger Behörden auch dann einen Fall im Ausland, bei dem das Opfer Luxemburger Staatsbürger oder eine Person mit hiesigem Wohnsitz ist, verfolgen können – auch wenn die Justiz in besagtem Land davon absieht. Im internationalen Recht ist diesbezüglich von der „Personnalité passive“ die Rede.
Besagte Anpassung ist Teil eines sogenannten Omnibus-Gesetzes, welches das Parlament Anfang Dezember einstimmig verabschiedete. Das Gesetzesprojekt 7785 sah eine ganze Reihe von Anpassungen der Strafprozessordnung vor, darunter die Dauer des Gewahrsams sowie die Reihenfolge, in der die Prozessparteien vor Gericht zu Wort kommen. (GS)