Nach seiner ersten Sitzung in der vergangenen Woche kam der parlamentarische Sonderausschuss zur „Tripartite“ Mitte dieser Woche ein weiteres Mal zusammen. Dabei befasste er sich mit dem Gesetzentwurf von Finanzminister Gilles Roth (CSV), mit dem drei steuerliche Maßnahmen aus dem bei der Dreierrunde beschlossenen „Resilienzpak“ umgesetzt werden sollen. Eine davon ist die Erhöhung des sozialen Mindestlohns.

Bei den Tripartite-Verhandlungen Anfang Juni war die Regierung bekanntlich den Gewerkschaften dahingehend entgegengekommen, dass sie zustimmte, den Mindestlohn jetzt doch weiter zu erhöhen, als sie es eigentlich vorhatte. Dass dies über eine Steuergutschrift geschehen soll und die Kosten demnach nicht von den Arbeitgebern getragen werden, hatte die Gewerkschaftsunion aus OGBL und LCGB notgedrungen hingenommen. Bereits die kurz vor Ostern beschlossene Erhöhung um 3,8 Prozent will die Regierung bekanntlich den Unternehmen zu 1,3 Prozent kompensieren.

Diese Erhöhung des sozialen Mindestlohns um 3,8 Prozent soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Hinzu kommt zum selben Zeitpunkt eben die bei der Tripartite beschlossene Erhöhung des „Crédit d’impôt salaire social minimum“ …