In der Frage um die Höhe des sozialen Mindestlohns in Luxemburg gibt es keine Einigung zwischen der Regierung, den Gewerkschaften und dem Patronat. Nach bilateralen Gesprächen Anfang der Woche sprachen OGBL und LCGB von einem „Scheitern“, einem „Clash“, einem „No-Go“ und davon, dass der „Sozialdialog wieder am Nullpunkt“ sei. Sie kündigten denn auch mögliche gewerkschaftliche Aktionen an. Grund für ihren Unmut ist die Methode, mit der die Regierung den nationalen Medianlohn berechnet. Am Ende entschied die Regierung allein.
Die Gewerkschaftsunion wirft der Regierung vor, mit „Rechentricks“ zu arbeiten, um den Mindestlohn nicht – oder nicht wesentlich – erhöhen zu müssen und dennoch an den Wert von 60 Prozent des Medianlohns heranzureichen, so wie es die entsprechende EU-Richtlinie empfiehlt. Tatsächlich bezieht sich die Regierung auf Zahlen der europäischen Statistikbehörde „Eurostat“ sowie Berechnungen der „Inspection générale de la sécurité sociale“ (IGSS), die das 13. Monatsgehalt sowie Prämien bei der Ermittlung des Medianlohns ausklammern. Das sei die gängige Methode und keine rezente Anpassung, so die Argumentation in einer Mitteilung der zuständigen Ministerien.
Aufgrund dieser Berechnung kommt die Regierung zu dem Schluss, dass der Mindestlohn bereits jetzt an besagte 60 Prozent heranreicht. Arbeitsminister Marc Spautz (CSV) verwies dazu auf die vorgesehene Anpassung des Mindestlohns an die allgemeine Entwicklung des Durchschnittslohns am 1. Januar 2027 in Höhe von 3,8 Prozent sowie auf die nächste Indextranche, wodurch der Mindestlohn um 170 Euro steige. Die Gewerkschaften ziehen hingegen Zahlen des „Statec“ und der OECD zurate und fordern eine strukturelle Erhöhung von rund 300 Euro bzw. um mindestens elf Prozent.
Die Arbeitgeberseite ihrerseits lehnt eine strukturelle Erhöhung ab …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!
