Die Pläne der Regierung für ihre Rentenreform sollen bereits 2026 in Kraft treten. Damit diese Zeitschiene eingehalten werden kann, müssen die entsprechenden Gesetzentwürfe zeitnah verabschiedet werden. Am Mittwoch war in diesem Zusammenhang die Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit, Martine Deprez (CSV), im zuständigen parlamentarischen Ausschuss zu Gast. Konkret ging es dabei um den Gesetzentwurf 8634, zu dessen Berichterstatterin die CSV-Abgeordnete Françoise Kemp bestimmt wurde.

Ziel der Regierung ist es bekanntlich, das Rentensystem finanziell abzusichern – zumindest kurzfristig. Dann sollen die Rentenbeiträge von Staat, Arbeitgebern und Beschäftigten um 0,5 Prozent auf jeweils 8,5 Prozent erhöht werden, um sich dann insgesamt auf 25,5 statt auf 24 Prozent zu belaufen. Zudem soll das reelle Renteneintrittsalter näher an das legale herangeführt werden. Das legale Eintrittsalter von 65 Jahren bleibt dabei unverändert.

Eine Änderung betrifft aber die Frührente und dabei konkret Arbeitnehmer, die mit 60 Jahren in die „Pension de vieillesse anticipée“ gehen wollen. Haben diese Personen 480 Beitragsmonate gearbeitet, können sie nach wie vor mit 60 ihre Frührente antreten. Kommen sie auf diese Beitragsmonate aber nur, weil sie sich Jahre hinzugekauft haben oder sich Studien- oder Kindererziehungszeiten haben anrechnen lassen, müssen sie künftig länger arbeiten …