Kurz vor der Sommerpause reichte der Innenminister einen Entwurf ein, der das Einwanderungsgesetz verschärfen soll. Die Rhetorik des Textes steht im Widerspruch zu den sehr punktuellen Änderungen. Die eigentlichen Missstände werden ausgeklammert.
Wird Luxemburg von Migranten überrannt? Was klingt wie ein rechtspopulistisches Mantra, findet sich nun auch sinngemäß in einem Gesetzentwurf wieder, der Ende Juli in die Abgeordnetenkammer eingebracht wurde. Dort heißt es, man müsse „den anhaltenden Zustrom von Migranten im Rahmen der Familienzusammenführung mit Personen, die internationalen Schutz genießen, eindämmen“. Luxemburg sei schließlich „mit dem Phänomen konfrontiert, dass eine große Zahl von Migranten zur Familienzusammenführung ankommt“.
Laut Angaben des Ministeriums für innere Angelegenheiten in dem Gesetzentwurf erhielten in den vergangenen drei Jahren 1.409 Menschen im Rahmen eines Familiennachzugs eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg. 1.152 von den Familiennachzüglern stellten daraufhin auch einen Antrag auf internationalen Schutz. Auf das Jahr 2024 gerechnet, bedeutet dies, dass von 2.018 Anträgen auf internationalen oder subsidiären Schutz, 469 Familiennachzügler diesen auch zugesprochen bekamen. Also etwas weniger als ein Viertel davon.
Das tatsächliche Problem, dass die Auffangstrukturen des „Office national de l’accueil“ (ONA) für Geflüchtete allesamt überfüllt sind, wird im „Exposé des motifs“ des Entwurfs von Innenminister Léon Gloden (CSV) hingegen nicht weiter thematisiert. Die Besetzungsquote dieser Strukturen beträgt aktuell 98 Prozent, wie Léon Gloden kürzlich dem „Luxemburger Wort“ erklärte. Zur Erinnerung: In der CSV-DP-Regierung ist der Innenminister für die Immigration zuständig, während die Unterbringung von Geflüchteten unter die Verantwortung von Familienminister Max Hahn (DP) fällt.
Reform für Randphänomene
Das Grundproblem bleibt, dass die Vorschläge im Gesetzentwurf von Léon Gloden kaum etwas an der schwierigen Situation ändern werden. Denn sie betreffen nur ein Randphänomen. Konkret sieht der Entwurf vor, dass Geflüchtete künftig nur den Lebenspartner und ihre minderjährigen Kinder zu sich nach Luxemburg holen können sollen. Eltern und erwachsene Kinder sollen hingegen nur nachziehen dürfen, wenn der Antragsteller die ONA-Strukturen verlassen hat und keine Sozialhilfen bezieht.
Wer Riegel vorschiebt, erlaubt automatisch mehr Illegalität. Was wir brauchen, sind einfachere legale Wege für Menschen, die nach Luxemburg kommen wollen, um zu arbeiten.“Sergio Ferreira, politischer Sprecher der ASTI
Doch das seien nur die wenigsten Fälle, mahnen Vertreter aus der Zivilgesellschaft. Wie etwa Sergio Ferreira, politischer Sprecher der „ Association de soutien aux travailleurs immigrés“ (ASTI), im Gespräch mit Reporter.lu: „Es ist eine reine Symbolpolitik, die wohl niemandem helfen wird. Im Gegenteil: Es zeigt den Willen der Regierung, Menschen die Immigration nach Luxemburg zu erschweren, weil sie meint, so ihrer politischen Basis zu gefallen.“ Sergio Ferreira sieht darin ein schon länger erkennbares Paradox der Einwanderungspolitik dieser Regierung: „Einerseits weiß Léon Gloden genau, dass Luxemburg Immigration braucht. Andererseits erschwert er sie aus elektoralen Gründen.“
Dabei bestätigen die vorliegenden Zahlen nicht den vom Innenministerium heraufbeschworenen Flüchtlingsstrom: 2024 wurden nämlich 427 Anträge auf internationalen oder subsidiären Schutz weniger gestellt als noch im Vorjahr …
Bereits Mitglied? Jetzt einloggen!

