„Wir senden hier ein klares Zeichen, dass Hass und Diskriminierung in unserer Gesellschaft nicht toleriert werden“, so der Grünen-Abgeordnete Charles Margue vergangene Woche im Parlament. Anlass war die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs, mit dem ein neuer erschwerender Umstand ins Strafgesetzbuch eingeführt wird. Für Straftaten, die aufgrund von Hass und Diskriminierung erfolgen, können die Gerichte nun ein höheres Strafmaß verhängen.

Dabei handelt es sich um eine sogenannte „Circonstance aggravante généralisée“, die bei allen Verbrechen, Delikten oder Gesetzverstößen zum Tragen kommen kann. Dieser erschwerende Umstand kann dann angewendet werden, wenn die Richter zum Schluss kommen, dass die Straftat aufgrund einer Diskriminierung gemäß Artikel 454 des Strafgesetzbuchs geschah. Gemeint sind Straftaten, deren Motiv auf eine bestimmte Charakteristik des Opfers zurückzuführen sind.

Das sind etwa Straftaten, bei denen das Opfer in irgendeiner Form aufgrund seiner Herkunft, seiner Hautfarbe oder seiner Religion angegriffen wird. Das Tatmotiv kann aber auch das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, eine Geschlechtsumwandlung, das Alter, die gesundheitlichen Verfassung, eine Behinderung, politische wie philosophische Ansichten oder eine gewerkschaftliche Tätigkeit sein. Reporter.lu hatte bereits über die Details des Gesetzentwurfs berichtet, als dieser von Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) im Parlament eingebracht worden war.

„Wir müssen insgesamt mehr Anstrengungen machen, um unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger vor willkürlicher Gewalt und Schikane, vor Diskriminierung zu schützen. Und dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein, um diesem Ziel als Gesellschaft näher zu kommen“, betonte Charles Margue im Parlament. Der Berichterstatter des Entwurfs erinnerte aber auch daran, dass Luxemburg mit diesem Text internationalen sowie nationalen Empfehlungen nachkomme.

Das Gesetz wurde am Ende mit 56 Ja-Stimmen – bei vier Gegenstimmen der ADR – verabschiedet, sodass es zeitnah in Kraft treten wird. Damit kann ein Gericht künftig bei jeder Straftat, die das Strafgesetzbuch vorsieht, den erschwerenden Umstand der Diskriminierung feststellen. Bei einer Verurteilung kann es dann ein höheres Strafmaß aussprechen als die eigentliche Höchststrafe. Dabei können die Richter maximal bis zu einer Verdoppelung der Höchststrafe gehen, dies sowohl bei Freiheitsstrafen als auch Geldbußen. (GS)