Durch seine Arbeit für das „Laboratoire national de santé“ (LNS) konnte ein externer Berater einem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bei einer öffentlichen Ausschreibung verschaffen. Reporter.lu hatte im August exklusiv über die doppelte Rolle des Beraters berichtet. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bestätigt das Gesundheitsministerium nun, dass dabei ein Interessenkonflikt vorlag.
„Das LNS ist der Meinung, dass der betroffene Berater seine Kontakte zu Abakus von Anfang an hätte mitteilen müssen, und nicht erst 2023. Das Gleiche gilt auch für Abakus“, schreibt Noch-Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) in ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage der CSV-Abgeordneten Diane Adehm. Besagter Berater sei aufgrund seiner „speziellen Kompetenzen im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen“ ausgewählt worden. Sein Vertrag mit dem LNS sei auf 12.000 Euro gedeckelt gewesen …
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