Lydie Polfer lehnt ein Gebäuderegister für die Hauptstadt ab. Damit stößt die DP-Politikerin nicht nur ihren Parteikollegen Claude Meisch vor den Kopf. Ihre Haltung torpediert die Regierungspläne zur Einführung einer Leerstandsteuer – und könnte noch andere Folgen haben.

Sie sollte ein wesentliches Element zur Bekämpfung der Wohnungskrise sein. Doch jetzt ist sie der Regierung nur noch einen Nebensatz wert. Bei der Vorstellung der Grundsteuerreform Mitte Juli dieses Jahres erwähnten die zuständigen Minister die Leerstandsteuer nämlich nur am Rand. Dabei war sie Teil jenes Steuerpakets, das die blau-rot-grüne Vorgängerregierung 2022 vorgestellt hatte. Und auch der entsprechende Gesetzentwurf liegt dem Parlament bereits vor, samt Gutachten des Staatsrats. Doch die CSV-DP-Regierung beschloss, die Leerstandsteuer von der Grundsteuer abzukoppeln und zu einem späteren Zeitpunkt einen Entwurf vorzulegen.

Die Einführung der Steuer sei kompliziert, auch weil dazu zunächst ein zentrales Gebäuderegister erforderlich sei, erklärte der Minister für innere Angelegenheiten, Léon Gloden (CSV), bei der Pressekonferenz im Juli. Wann konkret der neue Entwurf für die Besteuerung von leerstehenden Immobilien kommt, und damit auch das für die Erhebung der Steuer erforderliche „Registre national des bâtiments et des logements“, das ließ die Regierung vorerst offen.

Dabei waren die Einführung der Steuer sowie jene des Registers explizit im Koalitionsvertrag versprochen worden. Darin hatte die Regierung angekündigt: „Un registre national des bâtiments et des logements sera ensuite mis en place pour la saisie des logements occupés et non occupés et pour le calcul de l’impôt sur les logements vacants.“

Ein Brandsatz im Sommerloch

Mit dem Ende der Pressekonferenz schien auch die Diskussion um die aufgeschobene Steuer beendet. Vorerst. Genauer gesagt, bis Lydie Polfer (DP) mitten im Sommerloch einen verbalen Brandsatz in Richtung des Wohnungsbauministeriums und damit ihres Parteifreundes Claude Meisch (DP) warf. Im Gespräch mit dem „Lëtzebuerger Land“ erteilte die Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg nämlich sowohl dem Gebäuderegister in der Hauptstadt als auch dem Register für erschwingliche Wohnungen eine Abfuhr. Implizit stellte sie sich damit auch gegen die Leerstandsteuer. Denn ohne Register, keine Steuer, da das Register die Voraussetzung zur Berechnung der Steuer ist.

Vereinfacht gesagt: Damit die Steuer kommen kann, muss man zunächst einmal wissen, wie viele Wohnungen es überhaupt gibt. Und hier könnte auch ein Grund für Lydie Polfers Frontalangriff gegen den Gesetzentwurf liegen: Die aktuellen, ungenauen Wohnungsdaten zur Stadt könnten die Bürgermeisterin nämlich arrangieren – eine Haltung, die vor allem mit Blick auf das Geldwäscherisiko im Immobilienbereich und auf die für 2026 geplante GAFI-Evaluierung Luxemburgs nicht ungefährlich ist …

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