Ein Luxemburger steht als mutmaßlicher „Money Mule“ eines Phishing-Netzwerks vor Gericht. Er will davon nichts gewusst haben. Die Justiz geht jedoch von einer Mittäterschaft in einem umfassenden Betrugssystem aus.

Das Konto von Noah C. war fast immer leer. Der Mann lebte von der Hand in den Mund, stellten Ermittler der Kriminalpolizei fest, als sie die Finanzbewegungen analysierten. Geldbeträge wurden beinahe so schnell wieder ausgegeben, wie sie auf dem Konto eingingen. Doch Ende 2024 floss plötzlich eine für Noah C. ungewöhnlich hohe Summe auf das Konto: 7.000 Euro. Das Geld stammte aus einem Online-Betrug, dem ein Paar aus Finnland zum Opfer gefallen war. Noah C. soll den Betrügern sein Konto zur Verfügung gestellt haben, über das ein Teil der Beute weitergeleitet und abgehoben wurde. Fast zwei Jahre später musste sich der heute 23-Jährige deshalb Mitte Oktober vor der 23. Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg verantworten. Ihm werden unter anderem Geldwäsche und Betrug vorgeworfen. Laut Anklage soll er als sogenannter „Money Mule“ fungiert haben – als Geldesel, dessen Konto für die Abwicklung betrügerisch erlangter Gelder genutzt wurde.

Ein unwissender Angeklagter

Vor Gericht beteuerte Noah C., nichts von der Herkunft des Geldes gewusst zu haben. „Ich bestehle niemanden gern“, erklärte der Angeklagte. Damals habe er nach einer schwierigen Zeit gerade erst einen Platz in einer betreuten Wohneinrichtung erhalten. Diesen habe er mit Sicherheit nicht aufs Spiel setzen wollen. Für die Geldeingänge sei nicht er verantwortlich gewesen, sondern seine damalige Freundin Sabrina. Die Frau habe er damals über einen Bekannten auf der „Kinnekswiss“ kennengelernt. Sie habe ihm erzählt, Probleme mit ihren Konten zu haben, und ihn um seine Bankkarte und Kontodaten gebeten. Sie habe Geld auf sein Konto überweisen lassen wollen, um davon Weihnachtsgeschenke zu bestellen.

Diese repressivere Vorgehensweise hat dazu beigetragen, die Betrugswelle auszubremsen.“Eine Sprecherin der Justiz

„Warum geben Sie jemandem, mit dem Sie gerade erst zusammengekommen sind, Ihre Karte? Vor allem, wenn Sie vorne und hinten nichts haben“, fragte die vorsitzende Richterin den Angeklagten …

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