Nach einer Festnahme sollte ein Verdächtiger so schnell wie möglich von einem Untersuchungsrichter befragt werden. In der Vergangenheit durfte der Gewahrsam, in dem sich die verdächtige Person bis zu ihrer Anhörung befindet, denn auch maximal 24 Stunden betragen. Seit einer Änderung der Strafprozessordnung Ende 2021 besteht allerdings die Möglichkeit, den Gewahrsam bis zu 48 Stunden zu verlängern. Davon Gebrauch gemacht wird aber nur selten.

Seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes haben die zuständigen Untersuchungsrichter den Gewahrsam nur in insgesamt drei Fällen verlängert. Das geschah zweimal zwischen 2021 und 2022 sowie einmal im Jahr 2023. Jedes Mal waren es Ermittlungsverfahren, in denen mehrere Festgenommene befragt werden mussten.

Diese Informationen sind der Antwort von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carole Hartmann (DP) zu entnehmen. Den Angaben zufolge liegen die drei Ermittlungsverfahren alle in der Zuständigkeit des „Cabinet d’instruction“ des Bezirksgerichts Luxemburg …