Eine pensionierte Zahnärztin geriet nach einer Steuerprüfung ins Visier der Justiz. Der Grund: Rund 128.000 Euro an Einnahmen, die in ihren Steuererklärungen nicht auftauchten. Vor Gericht bestritt die 70-Jährige jede Betrugsabsicht und verwies auf ihren Buchhalter.

Als Dr. D. im Jahr 2020 ihren Zahnarztkittel an den Nagel hängte, hinterließ sie in Luxemburg eine Adresse und Papiere. Die Kanzlei ihres Anwalts wählte sie als rechtlichen Zustellungswohnsitz und übergab ihm nach eigenen Angaben ihre gesamten Buchhaltungsunterlagen. Dann packte die Rentnerin ihre Koffer und ging auf Reisen.

Ihr Ruhestand blieb jedoch nicht lange ungestört. Denn eine Steuerprüfung im Jahr 2021 brachte Unstimmigkeiten in ihren Steuererklärungen ans Licht. Fünf Jahre später musste sich die inzwischen 70-jährige Frau deshalb vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten. Am 7. Juli 2026 verurteilte die 23. Strafkammer die Rentnerin wegen versuchten schweren Steuerbetrugs zu einer Geldstrafe von 25.000 Euro. Reporter.lu liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Die Steuerprüfung erfolgte nicht zufällig. Gegen die Zahnärztin bestand bereits der konkrete Verdacht, während mehrerer Jahre systematisch nur jene Einnahmen deklariert zu haben, die über die nationale Gesundheitskasse CNS abgerechnet wurden. Die Frau soll einen Teil ihrer Einnahmen nicht angegeben und dadurch ihre Steuerlast verringert haben …