Im Zusammenhang mit einem LGBTQ-feindlichen Kommentar unter einem Facebook-Post des ADR-Abgeordneten Tom Weidig im Februar 2025 hat die Justiz jetzt ein Urteil gefällt. Der Autor des Kommentars wurde vergangene Woche zu einer Geldstrafe verurteilt. Alle User, die den Kommentar damals „geliked“ hatten, erhielten derweil eine schriftliche Verwarnung von der Staatsanwaltschaft – das heißt, auch Tom Weidig.
Wie die Staatsanwaltschaft Luxemburg am Mittwoch mitteilt, wurde der Autor des Kommentars am Donnerstag vergangener Woche im Rahmen eines Deals („Jugement sur accord“) wegen Aufrufs zum Hass („Incitation à la haine“) zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Zudem muss er der Vereinigung „Rosa Lëtzebuerg“, die Anzeige erstattet hatte, eine Entschädigung in Form von symbolischen 25 Euro zahlen. Der Mann hatte am 8. Februar 2025 unter einem Facebook-Post von Tom Weidig über Transgender-Personen im Sport geschrieben, man müsse „auch hier kämpfen und LGBTQ vernichten“.
Tom Weidig hatte den Kommentar damals mit einem „Like“ bedacht, was ihm viel Kritik einbrachte …
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