Nicht jeder kann sich einen Anwalt leisten. In solchen Fällen können Betroffene auf die staatliche Prozesskostenhilfe zurückgreifen. Eine Möglichkeit, von der offenbar immer mehr Bürger Gebrauch machen. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 7.314 Anträge auf „Assistance judiciaire“ gestellt, von denen letztlich 7.009 von den zuständigen Anwaltskammern der beiden Gerichtsbezirke Luxemburg und Diekirch genehmigt wurden.

Dies geht aus der Antwort von Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) auf eine parlamentarische Anfrage des Piraten-Abgeordneten Marc Goergen hervor. Die Zahlen zeigen eine Zunahme von Anträgen auf Prozesskostenhilfe über die vergangenen Jahre. 2020 etwa waren noch insgesamt 5.546 Anträge eingereicht worden, 4.776 davon im Bezirk Luxemburg und 770 im Bezirk Diekirch. Am Ende wurden 4.798 bewilligt. Ein Jahr später waren es bereits 6.137 Anträge – 5.369 in Luxemburg, 768 in Diekirch. Davon wurden 5.074 genehmigt.

Im vergangenen Jahr waren es dann eben 7.314 Anträge auf Prozesskostenhilfe, von denen 6.473 den Bezirk Luxemburg und 768 den Bezirk Diekirch betrafen und von denen 7.009 bewilligt wurden. Die meisten Anträge gingen, beide Gerichtsbezirke zusammengenommen, im Bereich des Verwaltungsrechts ein, nämlich 1.884. Im Strafrecht waren es 1.376, bei Verfahren in Bezug auf Minderjährige 629 und bei Scheidungen 556.

Im Staatsbudget schlagen die Anträge für das Jahr 2022 voraussichtlich mit 7.877.126 Euro zu Buche, wie ebenfalls der Antwort der Justizministerin zu entnehmen ist. Im Jahr davor kostete die „Assistance judiciaire“ den Staat 7.244.659 Euro. Im Jahr 2020 lag der Kostenpunkt bei 6.283.583 Euro.

Die Zunahme bei den Anträgen zeigt, dass die Prozesskostenhilfe ein notwendiges Hilfsmittel für einkommensschwache Personen ist. Die Unterstützung soll denn auch reformiert werden, um sie mehr Bürgern zugänglich zu machen. Sam Tanson hat Anfang 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf im Parlament eingebracht, wie Reporter.lu berichtete. Damit soll die Hilfe sozial gestaffelt werden und eine „Assistance judiciaire partielle“ ins Luxemburger Recht eingeführt werden. (GS)