Die Impfung in einer Arztpraxis ist ein wichtiger Teil der neuen Impfstrategie der Regierung. Doch die Frage nach der Kostenübernahme war bisher ungeklärt. Nun sollen die Kosten zu 100 Prozent von der Krankenkasse übernommen werden.
Seit Anfang August impfen Hausärzte in ihren Praxen gegen Covid-19. Zunächst nahmen lediglich vier Arztpraxen in Mersch, Esch-Alzette, Redange-Attert und Strassen an einer Pilotphase teil. Mittlerweile ist die Liste der teilnehmenden Ärzte deutlich gewachsen: Stand 17. August sind 194 Hausärzte auf der Impfliste des Gesundheitsministeriums registriert.
Für die Santé ist die Einbindung der Hausärzte auch von strategischer Bedeutung. „Ärzte sind die ersten Vertrauenspersonen ihrer Patienten und spielen eine wichtige Rolle für den Erfolg der Impfkampagne in Luxemburg“, erklärte etwa Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) in einem Schreiben. Wie das Ministerium auf Nachfrage von Reporter.lu mitteilte, erhielten bisher 439 Personen eine Impfung beim Hausarzt.
Doch bei der Abrechnung stellt die Impfung in den Hausarzt-Praxen die Regierung vor ein Problem. Denn während die Kosten in den Impfzentren direkt vom Gesundheitsministerium übernommen werden, ist dies bei einer Impfung beim Hausarzt anders. Diese muss über die staatliche Krankenkasse CNS abgerechnet werden.
Bisher gab es bei der CNS aber keine Abrechnungskategorie für eine kostenlose Impfung. Die Folge: Wer sich beim Hausarzt impfen lässt, müsste dafür bezahlen. Somit käme es zu einer Ungleichbehandlung derjenigen Patienten, die sich für eine Impfung in der Praxis entscheiden würden. Denn den Ärzten bliebe keine andere Möglichkeit, als die Impfung als einfache Konsultation abzurechnen.
CNS-Verwaltungsrat muss zusammenkommen
Diese juristische Lücke schließt nun eine neue Verordnung des Ministeriums für soziale Sicherheit. Die Lösung: Es wird eine neue Kategorie für Corona-Impfungen beim Hausarzt eingeführt. Über den sogenannten „Tarif spécial C47“ werden Hausärzte mit 51 Euro vergütet. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung werden die Kosten für die Impfung komplett von der Krankenkasse erstattet und dies rückwirkend zum 6. August.
Wie eine Sprecherin des Ministeriums für soziale Sicherheit auf Nachfrage von Reporter.lu erklärte, habe der Regierungsrat die Verordnung am vergangenen Freitag angenommen. Doch bis die Kosten ganz übernommen werden, bleibt noch eine letzte Hürde zu nehmen.
Denn, damit die CNS eine Leistung zu 100 Prozent erstatten kann, ist eine statuarische Änderung notwendig. Und über diese muss der Verwaltungsrat entscheiden. „Die nächste Sitzung des Verwaltungsrats ist für Anfang September vorgesehen. Bis dahin erstattet die Krankenkasse nur 80 Prozent der Kosten der Impfung“, erklärt die Sprecherin des zuständigen Ministeriums. Da die Verordnung aber rückwirkend gelte, würden die vollen Kosten den Patienten dann im September erstattet, so die Sprecherin abschließend.