Die Regierung will die geltenden finanziellen Beihilfen im Bereich der Elektromobilität über den 30. Juni hinaus um vier Jahre, also bis 2030, verlängern. Das hatte Umweltminister Serge Wilmes (CSV) bereits Ende Januar angekündigt. Jetzt hat er auch den entsprechenden Gesetzentwurf im Parlament eingebracht. Darin wird auch die geplante Vorfinanzierung für Elektrofahrzeuge erwähnt, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
An den eigentlichen „Klimabonus Mobilitéit“-Prämien ändert sich durch den vorliegenden Entwurf nur geringfügig etwas. Der Kauf eines kompakten Elektroautos mit einem Stromverbrauch von maximal 160 Wh/km wird weiterhin mit 6.000 Euro unterstützt. Dasselbe gilt für Familienautos mit mindestens sieben Sitzplätzen sowie vollelektrische Lieferwagen und Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb. 3.000 Euro gibt es derweil für Elektrofahrzeuge mit einem Verbrauch zwischen 161 Wh/km und 180 bzw. 200 Wh/km. Elektroautos mit einem höheren Stromverbrauch werden hingegen nicht bezuschusst.
Die Beihilfen für andere vollelektrische Fahrzeuge wie Motorräder oder Mopeds, aber auch für elektrische Lastenfahrräder, werden in der bisherigen Höhe (50 Prozent der Kosten bis maximal 1.000 Euro) beibehalten …
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