Eine Zapfanlage, ein Maleratelier und eine Schlafecke: In einer Außenstelle der Zollbehörde werden diverse Unregelmäßigkeiten festgestellt. Gegen acht Beamte wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Einer klagt gegen seine Degradierung – und erhält recht.
Eigentlich ging es nur um einen Umzug. Zwei Brigaden der „Inspection Opérations sécuritaires“ des Zolls sollen aus ihren Außenstellen ins „Centre douanier“ nach Gasperich umziehen. Eine der beiden Brigaden hat ihren Sitz in Schengen, die andere in Frisingen. Laut Informationen von Reporter.lu soll es sich bei Letzterem um ein Wohnhaus in Frisingen handeln, das die Zollbehörde als Stützpunkt für eine der beiden Brigaden nutzte. Um den Umzug vorzubereiten, besuchen zwei Mitarbeiter des Zolls im Januar 2019 besagtes Wohngebäude. Doch es sollte kein Routinetermin werden.
Als die Beamten gegen 11 Uhr eintreffen, sind die Rollläden des Gebäudes noch heruntergelassen. Erst nach wiederholtem Klingeln öffnet jemand die Tür. Ein Mitglied der Brigade, lediglich in Shorts gekleidet, begrüßt die Kollegen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts hervor, für das die Mitarbeiter unter Eid aussagten und das Reporter.lu vorliegt. Hintergrund des Urteils ist ein Disziplinarverfahren, gegen das ein leitender Beamter Klage eingereicht hatte.
In der Außenstelle stellen die Mitarbeiter damals schnell weitere Unregelmäßigkeiten fest: Die Büros sind abgedunkelt und die Computer ausgeschaltet, obwohl laut Zeiterfassungssystem („Système de pointage“) fünf Zollbeamte anwesend sein müssten. Zudem will der anwesende Beamte eine Besichtigung der zweiten Etage verhindern. Doch damit nicht genug, denn so hält das Urteil fest: „Déjà à ce moment, la présence de bouteilles de bière éparpillées dans les parties communes et un désordre certain étaient notés.“
Außenposten als Freizeitzentrum
Aufgrund der Auffälligkeiten beschließt die Behörde eine weitere Kontrolle, diesmal mit Vorankündigung. Am 26. Februar 2019 kontrollieren die beiden Zollbeamten die Außenstelle erneut. Dabei entgeht ihnen nicht, dass ein Brigademitglied Räumlichkeiten im zweiten Stock nutzt, die dem Zoll eigentlich nicht zustehen. Mehr noch: Eine Matratze und Kopfkissen deuten darauf hin, dass der Zollmitarbeiter in zweiten Stock übernachtet. Im zweiten Raum im Obergeschoss finden die Beamten eine aufgestützte Holzplatte samt griffbereiten Pinseln „(…) présentant tous les aspects d’un atelier à peinture.“
Auch im Erdgeschoss stellen die Zollbeamten bei der Kontrolle zahlreiche weitere Missstände fest. Ein Büro lässt sich nur mit Gewalt öffnen, da ein Beamter seinen Dienstraum als Zwischenlager für seine persönlichen Gegenstände nutzte, darunter eine Couch und Kleidungsstücke, die sowohl auf dem Boden als auch auf dem Bürotisch verstreut waren. Neben der Lagerung von privaten Gegenständen nutzte der Mann die staatlichen Räumlichkeiten augenscheinlich auch für eher dienstfremde Aktivitäten. So finden die inspizierenden Beamten vor Ort einen Grill, eine Tischtennisplatte und eine Zapfanlage …
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